Sobald ein Fahrzeug ein Kontrollschild hat, braucht es eine Motorfahrzeug-Versicherung. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Andreas Stucki von der Emmental Versicherung erklärt, dass damit eine Schadenssumme von 100 Millionen Franken pro Fahrzeug garantiert sei – ein stolzer Betrag. Was soll damit abgedeckt werden? Stucki sagt, es handle sich um ein theoretisches Beispiel: Aber mit dieser Summe sei es zum Beispiel möglich, den Erwerbsausfall von (sehr) gut verdienenden Leuten abzudecken, falls es zu einem Unfall komme.

Schäden an Dritten und am Fahrzeug abdecken

Die Motorfahrzeug-Versicherung deckt also Schäden, welche jemand einem Dritten zufügt – aber auch Schäden am Fahrzeug selber. Dazu können beim Auto Parkschäden zählen, beim Traktor ist es vielleicht ein Stein, der die Scheibe beschädigt.

Spielt es beim Auto eine Rolle, ob der Schaden beim Weg zum Turnverein nach der Arbeit entsteht oder auf dem Parkplatz vor der Futtermühle, wenn eine Landwirtin Futter abholt? «Nur, was die Höhe der Prämie betrifft», sagt Stucki: Wird ein Auto vor allem zu Betriebszwecken eingesetzt – zum Beispiel, wenn auf einem grossen Gemüsebetrieb diverse Leute damit herumfahren –, setzt die Versicherungsgesellschaft die Prämie in der Tendenz leicht höher an. «Wir gehen davon aus, dass jemand zu seinem privaten Auto doch etwas mehr Sorge trägt als zu einem Geschäftsauto», sagt Stucki. Die Versicherungsdeckung sei hingegen dieselbe.

Wann gilt der Zeitwert und wann der Neuwert?

Beim Traktor ist klar: Dieser braucht ein Kontrollschild und somit eine Motorfahrzeug-Versicherung. Erleidet er einen Totalschaden, wird dieser in den ersten Jahren nach einer in der Police vereinbarten Skala und später zum sogenannten Zeitwert vergütet. Denn die Versicherungsgesellschaft geht davon aus, dass ein Fahrzeug mit der Zeit an Wert verliert.

Anders liegt der Fall beim Mähwerk: Erleidet dieses durch einen Brandfall einen Totalschaden, wird der Neuwert erstattet.

Die Erklärung dafür: Die beiden Maschinen fallen in unterschiedliche Versicherungskategorien. Festgelegt und kontrolliert werden diese Kategorien von der Finanzmarktaufsicht (Finma), erläutert Andreas Stucki. Ein Mähwerk gehört in die Kategorie «Fahrhabe», der Traktor zu «Landfahrzeug-Kasko», sprich in die Motorfahrzeug-Produkte der Versicherungsanbieter. Fahrhabe können neben landwirtschaftlichen (Anbau-)Maschinen auch Hausrat wie Möbel sein. Das Risiko für einen Schaden wird insbesondere von der Feuer- und Elementarschaden-Versicherung getragen. Der Gedanke dahinter: Fällt ein Mähwerk einem Feuer zum Opfer, braucht es Ersatz, und es ist nicht immer möglich, diesen über eine Occasion zu decken.

Die Sache mit den Kategorien sei aber (leider) nicht immer ganz eindeutig, führt Andreas Stucki aus: «Ein Güllefass mit einem Kontrollschild gehört zum Beispiel nicht mehr zum «normalen» Landwirtschaftsinventar und muss unter separater Kategorie oder über das Fahrzeug-Produkt versichert werden.»

Zudem biete der Versicherungsmarkt auch allerhand Angebot an, welche dann doch den Kaufpreis eines Fahrzeugs und nicht den Zeitwert garantieren: So gebe es für Autos einen Kaufpreis-Schutz. Damit ist garantiert, dass man im Schadensfall den gesamten Kaufpreis erstattet erhält – unabhängig davon, wie viele Kilometer das Fahrzeug auf dem Buckel hat.

Leitlinien zum Umgang mit Risiken

Der Entscheid, welche Risiken jemand versichern wolle, muss jede Betriebsleiterin und jeder Betriebsleiter selber fällen. In der Beratung gibt es Leitlinien. Risiken lassen sich vermeiden, vermindern, überwälzen oder selber tragen, erklärt Andreas Stucki.

  • Vermeiden: Das bedeutet, eine Arbeit zum Beispiel komplett an ein Lohnunternehmen auszulagern.
  • Vermindern: Die steilen Hangarbeiten vom Lohnunternehmer erledigen lassen, auf ebenem Gelände selber mähen.
  • Überwälzen: Risiken – zum Beispiel beim Beerenanbau – gezielt versichern.
  • Selber tragen: Ein Auto, das 8000 Franken Wert hat, nur minimal versichern – fällt es aus, muss man genügend Geld haben, um sich ein neues kaufen zu können.

Wer finanziell eher eng drin sei, tue gut daran, sich sehr geschickt abzusichern, rät Stucki – obwohl er oft das Gegenteil erlebt: «Bei den Prämien zu sparen, ist aber häufig keine gute Idee.»

Wovon Stucki ebenfalls abrät: immatrikulierte Traktoren über die Betriebsinventar-Versicherung zu schützen. «Zum einen braucht es zwingend eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung fürs Kontrollschild.» Zum anderen bringe eine einzige Police mehr Übersichtlichkeit. Beim Auto sei es schliesslich auch nicht so, dass die Haftpflicht über die Motorfahrzeug-Versicherung, die Frontscheibe aber über die Hausratversicherung gedeckt sei.

Die Emmental Versicherung biete das nicht an – die Deckung über die Fahrzeug-Versicherung sei besser. Denn was ebenfalls nicht zu unterschätzen sei: Bei einem Fahrzeugwechsel müsste die Inventar-Versicherung zusätzlich kontrolliert werden. Gehe dies vergessen, sei der neue Traktor unter Umständen unterversichert.

 

Den Feldroboter richtig versichern

Noch ist die Anzahl der Feldroboter in der Schweiz äusserst überschaubar. Wer sich überlegt, einen Feldroboter anzuschaffen, sollte sich auch Gedanken über eine Versicherung machen. Roman Engeler von Landtechnik Schweiz rät, eine Lösung im Bereich Haftpflicht mit dem Versicherungsgeber zu suchen, um sich gegen Risiken wie Unfällen oder Schäden an Dritten abzusichern.

Andreas Stucki von der Emmental Versicherung sagt, dass es bei ihnen zurzeit kein Spezialprodukt für Feldroboter gebe. «Wir weisen diese Risiken entweder der normalen Inventarversicherung oder der Motorfahrzeug-Versicherung zu.» In welche Versicherung der Roboter fällt, hängt von der Grösse ab: Bei eher kleineren Robotern integriert die Emmental den Versicherungsschutz in die landwirtschaftliche Inventarversicherung. Geht es allerdings in Richtung «Traktor» halten die Experten der Emmental Versicherung die Versicherungslösung für Motorfahrzeuge für passender. Da sei das Produkt dann besser auf die fahrzeugspezifischen Anforderungen zugeschnitten, unabhängig von der Kontrollschild-Frage.

Die Finma schreibt, dass im Sachversicherungsmarkt das Versicherungsaufsichtsgesetz keine präventive Produktkontrolle vorsieht. Die Versicherungsunternehmen seien in der Ausgestaltung ihrer Produkte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei.