Kurz & bündig
- Maschinen können über die Vollkasko-Versicherung des Traktors versichert werden.
- Auch ältere Maschinen lassen sich bis zum Neuwert versichern.
- Deckung ist nur gegeben, wenn die Maschine am entsprechenden Traktor zu Schaden kommt.
- Daher: Gemeinsame Maschinen mit einer Vollkasko oder technischen Versicherung absichern.
- Bei häufiger Maschinenmiete «Obhutschäden» in Betriebshaftpflicht einschliessen.
Maschinen über die Vollkasko des Zugfahrzeugs zu versichern ist eine interessante Variante, um Kollisionsschäden abzudecken. Mit geringen Mehrkosten für die Traktoren-Vollkasko-Versicherung können alle Anbaumaschinen bis zur Höhe der selbst gewählten Versicherungssumme eingeschlossen werden. Diese Versicherungsart für Anbaugeräte wird bei einer Traktoren Vollkasko-Versicherung immer häufiger eingeschlossen.
In der Police wird der Versicherungswert der Anbaumaschine eingetragen. Oft handelt es sich um den Betrag der teuersten Maschine, welche an diesem Traktor angehängt wird.
Das muss aber nicht zwingend sein: Man kann auch den Wert einer günstigeren Maschine versichern, wobei bei einem Schadenfall mit teureren Maschinen nur dieser günstigere Betrag zum Tragen kommt.
Maschinen können bis zum Neuwert versichert werden, was vor allem dann sinnvoll ist, wenn ältere Maschinen am Traktor angehängt werden. Bei einer Kasko-Versicherung über den Traktor muss die Maschine zum Zeitpunkt des Schadenereignisses am entsprechenden Fahrzeug angehängt sein.
Werden Maschinen an verschiedene Traktoren gekoppelt, so empfiehlt sich eine Vollkasko oder eine technische Versicherung auf die entsprechende Maschine abzuschliessen.
Vollkasko oder technische Versicherung für Einzelmaschine
Für gemeinsam genutzte Maschinen ist es oft besser, diese mit einer Vollkasko-Versicherung für Einzelmaschinen zu versichern oder eine technische Versicherung abzuschliessen. Das ist die sogenannte Maschinenbruch-Versicherung auf die Einzelmaschine.
Im Gegensatz zur Versicherungsart über die Traktoren-Vollkasko sind diese Varianten jedoch häufig teurer. Der Vorteil besteht jedoch darin, dass die Abdeckung gewährleistet ist, egal mit welchem Traktor die Maschine gezogen wird. Der Versicherungsschutz besteht sogar dann, wenn die Maschine abgehängt ist. Das heisst, die Maschine ist auch gegen Feuer und Elementarereignisse abgesichert. Somit muss kein Fahrzeughalter diese Maschine zwingend im Landwirtschaftsinventar auflisten.
Im Gegensatz zur Geräteversicherung über die Traktoren-Vollkasko können bei der Vollkasko für Einzelmaschinen und bei der technischen Versicherung ältere Maschinen nicht mehr bis zum Neuwert versichert werden.
Im Schadenfall wird je nach Versicherung am Anfang der Neuwert und nach ein paar Jahren nur noch der Zeitwert der Maschine entschädigt oder es wird z.B. der Zeitwert der Maschine zuzüglich 20 % entschädigt.
Hier kommt es auf die Versicherung an, die man genau prüfen muss.
Vollkasko auf die Einzelmaschine: Zahlt lediglich den Schaden, welcher durch äussere Einwirkung, z.B. Kollision (Kaskoschäden, Schäden am Fahrzeug durch selbstverursachte Kollision im Feld oder auf der Strasse) entstanden ist.
technische Versicherung (Maschinenbruch-Versicherung auf Einzelmaschine): Neben äusserer Einwirkungen, ist es in der Maschinenbruch-Versicherung möglich, innere Schäden abzudecken. Technische Versicherungen decken z.B. falsche Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzlich schädigenden Handlungen betriebsfremder oder betriebseigener Personen, Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Überlast, Überdrehzahl, Unterdruck, Wassermangel, Wasserschlägen, ungeeignete oder fehlende Schmierung, Fremdkörper, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Im Schadensfall wird Neuwert oder Zeitwert beachtet
Grundsätzlich beläuft sich bei einer Kollision der Versicherungsanspruch auf die Reparaturkosten. Durch die Reparatur entsteht die Wiedereinsatzfähigkeit der Maschine.
Bei Zeitwert-Entschädigung wird die Versicherung auch bei einem hohen oder sogar einem Totalschaden abzüglich Selbstbehaltes lediglich den aktuellen Wert der Maschine für Reparaturkosten auszahlen.
Merkblatt als Entscheidungshilfe
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Dominic Räz aus Stadel ZH, Agrotechniker in Ausbildung am Strickhof, hat in seiner Semesterarbeit Versicherungsmöglichkeiten für Gerätschaften in der Landwirtschaft unter die Lupe genommen und ein Merkblatt für LandwirtInnen erarbeitet. Wegen der zunehmender Technologisierung werden die Anbaugeräte und Anhänger in der Landwirtschaft immer teurer und deshalb vermehrt in Gemeinschaften gekauft. Räz findet es deshalb sinnvoll, dass LandwirtInnen sich in Versicherungsfragen etwas auskennen. Er gibt folgende Tipps:
- Wenn auf dem Traktor eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen ist, können die angehängten 3-Punkt-Geräte und Anhänger über die Police des Zugfahrzeuges miteingeschlossen werden. Dabei werden eigene Maschinen zum Neuwert entschädigt und sich in Gemeinschaft befindende Maschinen zum Zeitwert.
- Werden Maschinen in einer Gemeinschaft gekauft, können alle beteiligten Personen die Maschine in die Vollkaskoversicherung des Traktors einschliessen oder es wird gemeinsam für die Maschine eine separate Vollkasko auf das Gerät abgeschlossen.
- Handelt es sich bei der zu versichernden Maschine um eine sehr teure, möglicherweise selbstfahrende Maschine, die einem erhöhten Risiko für innere Schäden ausgesetzt ist, wird der Abschluss einer Maschinenbruchversicherung empfohlen.
- Werden regelmässig Maschinen gemietet, empfiehlt es sich, bei der Betriebshaftpflichtversicherung den Baustein «Obhutschäden an fremden Maschinen» einzuschliessen.
- Versicherungen sind auf jeden Fall von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Die betriebliche Situation und die Höhe des Landwirtschaftsinventars verändern sich mit den Jahren durch Investitionen und Alterung von Maschinen. Eine Über- oder Unterversicherung sollte vermieden werden, indem man die Versicherungssummen wahrheitsgetreu wählt.
Schadensdeckung bei verschiedenen Versicherungsarten
Versicherungspolice Mobiliar: Vollkasko auf Traktor mit Übertrag für angehängte Gerätschaften | Versicherungspolice Mobiliar: Vollkasko auf Einzelmaschine | Versicherungspolice Mobiliar: technische Versicherung (Maschinenbruchversicherung) auf Einzelmaschine | |
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Neuwert Mähwerk | Fr. 40'000.- | Fr. 40'000.- | Fr. 40'000.- |
Zeitwert Maschine heute | Fr. 3'000.- | Fr. 3'000.- | Fr. 3'000.- |
Schaden am Kuhn Mähwerk FC 303 GC, Arbeitsbreite 3 m, Bj. 2001(Kaskoschaden) | |||
Versicherungsumfang | Vollkasko Traktor inkl. Bonusschutz und Grobfahrlässigkeitsschutzvers., Anbaumaschinen bis Fr. 40'000.- eingeschlossen, Feuer, Elementar, Schäden durch äussere Einwirkung (Kaskoschäden), Diebstahl | Feuer, Elementar, Schäden durch äussere Einwirkung (Kaskoschäden, Schäden am Fahrzeug durch selbstverursachte Kollision im Feld oder auf der Strasse), Diebstahl | Wie Vollkasko auf Einzelmaschine, zusätzlich werden Schäden durch innere Einwirkung abgedeckt |
Jahresprämie | Fr. 700.- | Fr. 453.- | Fr. 809.- |
Selbstbehalt | 1'000.- | 1'000.- | 1'000.- |
Versicherungsleistung | Neuwertentschädigung für Anbaugeräte | Zeitwert der Maschine zuzüglich 20% bei Totalschaden (wenn Reparaturkosten Zeitwert übersteigt) | |
Schadensumme Kollision Mähwerk | Fr. 29’000.- | Fr. 29’000.- | Fr. 29’000.- |
Auszahlung Versicherung | Die Versicherung trägt Reparaturkosten (max. bis Neuwert) – Selbstbehalt von Fr. 1'000.- | Reparaturkosten (max. bis Zeitwert, da im vorliegendem Fall Reparaturkosten höher als Zeitwert = zuzüglich 20 % vom Neuwert – Selbstbehalt | |
Bemerkungen | Bei neueren Traktoren wird i.R. eine Vollkasko abgeschlossen, da empfiehlt sich die Anbaumaschinen bis zu einem selbstdefinierten Betrag einzuschliessen: Einesomit günstige Kaskoversicherung für Anbaumaschinen. Versicherungsschutz für Maschine gilt aber nur, wenn Maschine am Traktor angehängt ist. | Versicherungsdeckung ist immer gewährleistet, unabhängig an welchem Traktor die Maschine angehängt wird. | Nebst äusseren Schäden werden auch innere Schäden (Maschinenbruch) abgedeckt. |
Empfehlung für Praxis | - sofern Vollkasko auf Traktor => Anbaumaschinen einschliessen |
* Reparaturkosten gemäss Angebot Landmaschinenhändler
So sieht es in der Praxis aus
Das Praxis-Beispiel soll aufzeigen, was eine Neuwertentschädigung heissen kann.
Unfallhergang: Aufgrund unkonzentrierten Fahrens hat das gezogene Kreiselmähwerk (Baujahr 2001) ein Gebäude touchiert und eingehängt.
Nebst dem Schaden am Gebäude sind folgende Schäden am Mähwerk entstanden:
- Zugdeichsel und Rohr von Antriebswelle geknickt.
- Mähbalken leicht verdreht (für neuen Mähbalken sind Umbausätze notwendig).
- Unwucht auf Antriebsstange (hohe Vibrationen schon bei tiefen Drehzahlen)
- Unwucht
Es ist in der Folge dem Landwirt überlassen, ob er das von der Versicherung erhaltene Geld in die Reparaturen oder in ein neues Mähwerk investiert. Werden oft Anbaugeräte oder Anhänger gemietet, ist bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Zusatz «Obhutschäden an fremden Maschinen» abzuschliessen. Bei dieser Versicherung ist die Entschädigung auf den Zeitwert beschränkt.