Kurz & bündig

- Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung versichert Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden von Dritten, die durch einen Betrieb oder ein Unternehmen entstehen.
- Versichert ist nicht nur die Person, welche die Police abschliesst, sondern auch weitere Personen aus ihrer Tätigkeit für den versicherten Betrieb, zum Beispiel Angestellte und Familienmitglieder.

Obligatorisch ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte nicht. Doch ein Unfall ist schnell passiert und dann können Schadenersatzansprüche teuer werden. Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden von Dritten, die durch einen Betrieb oder ein Unternehmen entstehen.

Konkret: Eine Kuh bricht aus der Weide aus und rennt einen Mountainbiker über den Haufen, der gerade vorbeifährt. Das teure Fahrrad ist kaputt, der Fahrer muss zur Abklärung ist Spital und kann danach einige Tage nicht arbeiten.

Schadensexperten der Versicherungen klären ab, welche Ansprüche wirklich gerechtfertigt sind, und unterstützen die Versicherten im Ernstfall auch juristisch.

Gewisse Versicherungen bieten speziell auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft angepasste Betriebshaftpflichtversicherungen an. So gibt es zum Beispiel die «Zurich Haftpflichtversicherung Landwirtschaft».

Dieses Produkt ist ausgerichtet auf Milchwirtschaftsbetriebe, Alpwirtschaftsbetriebe, Betriebe im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Rebbau mit oder ohne eigener Kelterung, Reitschulen und Reitställe, Pferdepensionen, Zuchtbetriebe, Mastbetriebe und Eierlegebetriebe.

In der Betriebshaftpflicht sind sind auch Familienmitglieder und Angestellte versichert

Wichtig ist: Bei der Betriebshaftpflicht ist nicht nur die Person versichert, welche die Police abschliesst. Versichert sind auch weitere Personen aus ihrer Tätigkeit für den versicherten Betrieb, zum Beispiel Angestellte und Familienmitglieder.

Die Grundversicherung der Zurich schützt den Betrieb umfangreich und deckt automatisch branchenübliche Risiken ab: Dazu gehören zum Beispiel Direktvermarktung im Hofladen und auf Märkten, aber auch Schäden durch mangelhafte Milch. Je nach Bedarf kann der Schutz individuell durch Zusatzdeckungen ergänzt werden. Dazu gehören etwa Schäden durch oder an Pensionspferden oder Schäden an benützten fremden landwirtschaftlichen Maschinen.

Die Prämie ist je nach Betrieb unterschiedlich hoch

Für die Prämienberechnung benötigen die Versicherungen – je nach Haupttätigkeit – die landwirtschaftliche Nutzfläche in Hektaren, die Anzahl Tiere oder den Betriebsumsatz.

Einen gewissen Anhaltspunkt gibt es. Wir gehen von einem durchschnittlichen Betrieb aus:

  • 21 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
  • Milchvieh
  • Acker- und Futterbau
  • auf Futterbau ausgerichtete Anbaugeräte

Die Zurich teilt auf Anfrage mit, dass für diesen Betrieb für die Grunddeckung pro Jahr mit einer Prämie von 300 bis 350 Franken gerechnet werden muss. Dabei beträgt die Versicherungssumme 5 Mio Franken.

Sollte ein Landwirtschaftsbetrieb Zusatzdeckungen benötigen, so passt sich die Prämie entsprechend an. Dies ist auch der Fall, wenn eine höhere Versicherungssumme oder ein anderer Selbstbehalt gewünscht wird.

Die Cyber-Risiken separat versichern

Gefahren aus dem Internet, zum Beispiel Datendiebstahl oder Angriffe auf den Melkroboter fallen nicht unter die Betriebshaftpflichtversicherung. Dazu empfiehlt die Zurich eine Cyber-Versicherung.

Diese deckt zwar die Schäden aus Datendiebstahl ab – doch nur, wenn der Betrieb vorher grundlegende Vorsichtsmassnahmen getroffen hat. Dazu gehört, die Software und das Betriebssystem auf dem neusten Stand zu halten und sichere Passwörter zu verwenden.