Manchmal braucht es bloss ein wenig Pech: Freundlicherweise schneidet der Nachbar kurz die Hecke auf dem Nachbarsbetrieb. Er ist einen Moment unachtsam und stürzt von der Leiter. Dabei bricht er sich das Bein. Wer haftet nun? Im Grundsatz der Nachbar, da er unentgeltlich arbeitet. Die Aushilfen-Versicherung kann einen solchen Fall aber decken, insbesondere aus moralischen Gründen, wenn der Nachbar schlecht…

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