Victor Kessler vom Bundesamt für Landwirtschaft BLW erklärt den Stand der Dinge in Sachen Emissionsminderung: «In der Botschaft zur AP 14-17 ist festgehalten, dass die REB-Massnahmen nach Ablauf der Förderung (also nach 2019) weitergeführt werden müssen.»

Der Bundesrat schlägt im Vernehmlassungsbericht zur AP22+ eine Pflicht zur emissionsmindernden Ausbringung ab 2022 vor. Das emissionsmindernde Ausbringen wird in der Luftreinhalte-Verordnung LRV realisiert.

Vorgesehen ist, die emissionsmindernden Ausbringverfahren im ÖLN rechtlich zu verankern. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem heute aktuellen Stand für Förderbeiträge (REB-Massnahmen in der DZV) und den Bestimmungen der LRV soll es keine geben.

Schleppschlauch, Schleppschuh und Schlitzdrill sind erlaubt

Das heisst, was bisher gefördert wurde, soll nun obligatorisch werden. Die LRV ist noch bis zum 21. Juni 2019 in der Vernehmlassung beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Zurzeit gelten als emissionsmindernde Massnahmen Verfahren, welche technisch und betrieblich möglich sind. Massnahmen, die als Stand der Technik gelten, sind in der DZV namentlich aufgenommen:

  • Bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauchverteiler
  • Bandförmige Ausbringung mit Schleppschuhverteiler
  • Schlitzdrillverfahren (offener Schlitz)
  • Schlitzdrillverfahren (geschlossener Schlitz)

Mit weiteren technischen Entwicklungen sind allenfalls weitere emissionsmindernde Ausbringverfahren möglich, welche die ÖLN-Anforderungen erfüllen. Das Hauptkriterium für die Zulassung eines Verfahrens sei die bodennahe Ausbringung mit wenig Luftkontakt der Gülle, bekräftigt Victor Kessler vom BLW auf Nachfrage.

Der Bundesrat entscheidet, wie in Zukunft gegüllt wird

Topografisch bedingte Ausnahmebestimmungen sind zur Zeit Gegenstand von Diskussionen. Da kommen noch Antworten. Antworten werden auch von der LRV-Vernehmlassung erwartet. Hier sind aus der Landwirtschaft Rufe nach erleichterten Anforderungen zu erwarten. Letztlich wird der Bundesrat entscheiden, wie ab dem Jahr 2022 gegüllt werden soll.
Die Anforderungen dürften im technischen Anhang der DZV geregelt werden und ab 2022 ein Kontrollpunkt bei der ÖLN-Kontrolle sein.