Die Landwirtschaft braucht Stabilität: Der Bundesrat ändert deshalb per 1. Januar 2026 nichts an der Direktzahlungsverordnung. Im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025 ändern elf Verordnungen des Bundesrates und zwei Verordnungen des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) (siehe Link und QR-Code). Erst auf den 1. Januar 2027 treten die Bestimmungen in Kraft, welche die Zuckerrüben betreffen.…

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