Der Bundesrat hat entschieden: Landwirtschaftliche Branchen- und Produzentenorganisationen dürfen auch künftig Beiträge von Nichtmitgliedern für Kommunikations- und Absatzförderung erheben. Das hat der Bundesrat Mitte November 2025 entschieden und damit die bisherige Praxis bestätigt.

Fünf Organisationen erhielten für weitere vier Jahre die Bewilligung, Abzüge zur Finanzierung von Kommunikations- und Absatzfördermassnahmen auch bei Nichtmitgliedern einzuziehen:

Die Gelder sollen dazu dienen, die «Vorzüge von Schweizer Produkten im In- und Ausland bekannt zu machen». Abgelehnt wurden die Gesuche der Interprofession du Vacherin Fribourgeois und der Sortenorganisation Raclette Suisse, da sie die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Der Bundesrat hat zudem den Standardvertrag der Branchenorganisation Milch für weitere vier Jahre allgemeinverbindlich erklärt. Damit gelten für alle Käufer und Verkäufer von Rohmilch einheitliche Regeln, inklusive Segmentierung. Neu darf nur noch Milch gehandelt werden, die dem Branchenstandard «Nachhaltige Schweizer Milch» entspricht – mit Übergangsfrist bis Ende 2028.