«Aufträge für Bauvorhaben in der Landwirtschaft – Stall- und Hausbau – sollten nie bloss auf der Basis von Offerten aufgrund von Plänen vergeben werden», rät Pius Fölmli von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB. Er empfiehlt bei einem Bauvorhaben, wenn kein Leistungsverzeichnis eines Planers vorliegt, dass in einem ersten Schritt ein potenzieller Unternehmer eine Offerte zusammenstellt.
Nach Rücksprache mit dem Ersteller kann diese Offerte – ohne eingesetzte Preise – als Basis für andere Unternehmen dienen. So kann der Landwirt die Offerten direkt gegeneinander abwägen. «Ansonsten besteht die Gefahr, Äpfel mit Birnen zu vergleichen», mahnt Fölmli.
Ebenfalls zu beachten ist, wie die Eigenleistungen der Landwirte verrechnet werden. Rechnet die Genossenschaft für ländliches BauenGLB nach Aufwand ab, braucht sie in der Zeit, in welcher der Landwirt mithilft, einen Angestellten weniger. Das bringt demjenigen, der Eigenleistungen erbringt, üblicherweise einen höheren Stundenlohn als bei einem Akkordauftrag, bei welchem der Landwirt nach einem vorher definierten Stundenansatz von der GLB bezahlt wird.
Wichtig ist in jedem Fall, dass dieser Punkt vorgängig abgesprochen wird und die geleisteten Stunden erfasst werden. Damit lassen sich spätere Diskussionen vermeiden.
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