Der Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen wird vom Bund aktuell nur pro Kultur ausbezahlt. Das heisst, der Beitrag kann nur dann geholt werden, wenn die ganze Kultur auf allen angebauten Parzellen herbizidfrei geführt wurde. Weiter gilt, dass der Herbizidverzicht von der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Kultur durchgeführt werden muss. Di…

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