Die Pflanzenschutzmittelverordnung verbietet ab 1. Januar 2023 Pflanzenschutzmittel für die private Verwendung, wenn die Mittel bestimmte Gesundheitsgefahren darstellen, giftig für Wasserorganismen oder Bienen sind. Das betrifft den weitaus grössten Teil von Produkten, die im Obst- und Beerenanbau verwendet werden. Eine Fachbewilligung Pflanzenschutz berechtigt zum Kauf solcher Produkte. Im Pflanzenschutzmittelverzeichnis des Bundes sind diese Produkte gekennzeichnet.
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung verlangt ab Ende 2025, dass Pflanzenschutzmittel von beruflichen AnwenderInnen nur gekauft werden dürfen, wenn sie eine Fachbewilligung haben. Sie müssen dafür entsprechende Kurse besuchen und Prüfungen bestehen. Im Auftrag Dritter dürfen auch bisher Personen, die keine Fachbewilligung besitzen, Pflanzenschutzmittel nur verwenden, wenn sie von einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Fachbewilligung angeleitet werden.
Wer eine landwirtschaftliche Grundausbildung nach dem Jahr 1993 (gärtnerische Ausbildung ab 2003) absolvierte, musste bisher keine solche Fachbewilligung besitzen. Für die Verlängerung müssen neu nun alle fünf Jahre Weiterbildungen besucht werden.
Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. InhaberInnen einer bisherigen Fachbewilligung, können die neue bis zum 30. Juni 2026 beantragen, sonst läuft diese aus. Der Wissenserwerb und die Prüfung für eine Fachbewilligung in der Ausbildung als LandwirtIn, GärtnerIn und FörsterIn ist auch mit der neuen Regelung möglich.