In der Schweiz kommen Drohnen für die Behandlung von Reben mit biologischen und synthetischen Fungiziden sowie im Mais fürs Ausbringen von Kugeln mit Schlupfwespen zum Einsatz. Die Drohne wirft in drei Minuten 100 Kugeln pro Hektare ab.

Ein anderes Einsatzgebiet ist die Rehkitzrettung: Die PilotInnen des Vereins Rehkitzrettung Schweiz (RKRS) haben 2024 rund 45 000 ha abgeflogen und gut 5000 Rehkitze entdeckt. Dabei kommen Drohnen mit Thermalkameras zum Einsatz.

Neu sind rund 80 PilotInnen mit Zusatzausbildung (RKRS+) auch im Alpenraum tätig: Ende Mai 2025 haben der Verein Rehkitzrettung Schweiz und der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband ein Projekt lanciert. Im Alpsommer 2025 prüfen sie, ob der Einsatz von Drohnen zur Suche von Tieren machbar und gefragt ist.

Die ÄlplerInnen können sich bei der SAV-Geschäftsstelle melden. Diese gibt die Angaben der Alp an RKRS+ weiter. Ein Drohnenpilot nimmt Kontakt mit der betroffenen Alp auf und spricht den Einsatz ab. Wichtig zu wissen: Bei Wolfsrissen fliegt RKRS+ keine Einsätze. Dafür ist die Wildhut zuständig.

Aktuell sind Drohnen auf Kuhalpen zur Kontrolle der Tränken im Einsatz, auf Schafalpen zur Tierkontrolle, zur Überwachung von Zäunen und zur Schadensabschätzung bei Wolfsrissen.

Weitere Anwendungen:

  • Düngen mit Applikationskarte: Felder kartieren, Drohnen mit Multispektralkameras erfassen den Zustand der Pflanzen und düngen entsprechend.
  • Pflanzenschutz im Gemüsebau, Saatgut/Schneckenkörner ausbringen.
  • Blacken kartieren für eine Behandlung.
  • Wachstum der Weiden kontrollieren.

Drohnen sind keine Spielzeuge, sondern brauchen Bewilligungen

Seit 1. Januar 2023 gibt es für alle DrohnenpilotInnen gesetzliche Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Wer eine Drohne fliegen will, muss diese registrieren und eine Ausbildung absolvieren. Als Ausnahme gilt: Die Drohne wiegt unter 250 g und ist weder mit einer Kamera noch mit einem Sensor oder einem anderen Gerät zur Aufnahme personenbezogener Daten ausgestattet.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt beaufsichtigt sämtliche Schweizer Luftfahrzeuge, so auch Drohnen. Kommen Drohnen in der Landwirtschaft mit einem Gewicht von mehr als 25 kg zum Einsatz, ist der Drohnenbetrieb bewilligungspflichtig. Bewilligungen braucht es aber auch, wenn jemand eine Drohne nicht auf Sicht fliegen oder eine Menschenansammlung überfliegen will. Auch wer Gebiete mit Flugeinschränkungen überfliegen will, braucht eine Bewilligung. Diese Gebiete sind auf der Schweizer Drohnenkarte eingezeichnet.

Für alle Drohnen über 250 g ist nebst der Registrierung auch eine Online-Schulung mit anschliessender Prüfung erforderlich. Diese dauert rund zwei bis vier Stunden, in Abhängigkeit der Kategorie und Vorkenntnisse.

Drohnen brauchen eine Haftpflichtversicherung

Wer eine Drohne mit einem Gewicht über 250 g hat, ist gesetzlich verpflichtet, diese zu versichern, und zwar mit einer Mindestgarantie von einer Million Franken, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Agrisano empfiehlt, auch leichtere Drohnen zu versichern und eine Schulung zu besuchen.

Drohnen bis zu 25 kg können meistens mittels Zusatzdeckung über die Privat- oder Betriebshaftpflicht versichert werden. Sie deckt Schäden an Dritten ab, die durch die Drohne verursacht werden, sei es an Personen, Tieren oder Sachgütern. Wiegen Drohnen mehr als 25 kg, ist eine spezielle Haftpflicht für Luftfahrzeuge erforderlich.