Kurz & bündig- Sind nach der Pensionierung die Ausgaben höher als die Einnahmen, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.- Dabei ist klar definiert, wie hoch das Vermögen und die maximalen Ausgaben sein dürfen.- So zählt ein freiwilliger Vermögensverzicht (z. B. eine Schenkung bei der Hofübergabe) noch zum Vermögen. Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, möchte sich als Pensionierte nicht mit Geldsorgen…
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