Viele Tierhalter waren seit Ende 2024 von Tieren betroffen, welche an der Blauzungenkrankheit erkrankt sind.

Da die krankheitsübertragenden Mücken in der wärmeren Jahreszeit wieder aktiver sind, wird es in diesem Spätsommer mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einem weiteren Anstieg der Fallzahlen kommen. Tiere mit verdächtigen Krankheitsanzeichen müssen Sie nach wie vor Ihrem Bestandestierarzt melden.

Wenn ein Tier die Blauzungenkrankheit überstanden hat, bildet es Antikörper und ist somit vor einer erneuten Infektion mit dem gleichen Serotyp geschützt. Die Dauer dieses Schutzes ist noch Gegenstand laufender Untersuchungen. Ist somit die Impfung in Betrieben mit bestätigten Fällen unnötig?

Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist bekannt, dass die Durchseuchung (Anzahl infizierter Tiere / Betrieb) bei der Blauzungenkrankheit niedrig ist, da es keine Ansteckung von Tier zu Tier gibt, sondern ein Vektor, die Mücke, das Virus verbreitet. In betroffenen Herden weisen oft nur etwa 30 % der Tiere Antikörper auf. Darüber hinaus wurden in weiten Teilen der Schweiz bisher noch keine oder nur wenige Infektionen mit dem Blauzungenvirus nachgewiesen. Aus diesen beiden Gründen empfehlen wir auch weiterhin, alle empfänglichen Tiere mit einer Impfung zu schützen. Nach der Grundimmunisierung sollte nach einem Jahr die Impfung aufgefrischt werden. So schützen Sie Ihre Tiere am wirkungsvollsten vor schweren Krankheitsverläufen.