Kurz & bündig
- Zum Schutz der Kälber und Kühe stehen diverse Impfstoffe gegen unterschiedliche Krankheiten zur Verfügung.
- Unser Impfschema zeigt, zu welchen Zeitpunkten im Kuhleben welche Impfung sinnvoll sein kann.
- Tierärztin Michèle Bodmer bestätigt, dass LandwirtInnen viele dieser Impfungen selbst durchführen können – mithilfe der Beratung durch den Bestandestierarzt.
Im Leben einer Kuh gibt es mehrere Angriffe von Krankheitserregern. Das Immunsystem wehrt etliches davon ab, sodass es gar nicht zur Erkrankung kommt. Als LandwirtIn kann man das Immunsystem stärken, indem man das Tier gegen diverse Krankheiten impft.
Eine Impfung täuscht einen Angriff vor. Per Spritze gelangen inaktivierte oder abgetötete Krankheitserreger in das Tier, woraufhin dessen Immunsystem reagiert, um den vermeintlichen Angriff abzuwehren. Bekanntlich hat das Immunsystem ein Gedächtnis. Wenn also nach der Impfung ein Angriff des echten Erregers kommt, erinnert sich das Immunsystem und kann schnell und effektiv abwehren.
Für gewisse Krankheiten ist eine Impfung die einzige wirksame Massnahme, die vor einer Erkrankung schützt. Bei anderen Krankheiten hilft die Impfung dabei, den Antibiotika-Einsatz zu reduzieren – ein Ziel, das national in einem Aktionsplan festgehalten ist, um die resistenten Bakterien einzudämmen.
Selbstständig und freiwillig impfen, unterstützt vom Tierarzt
Allein mit der Impfung ist die Sache aber nicht gegessen. Eine gute Hygiene, Management usw. sind ebenso wichtig, um die Kälber, Rinder und Kühe gesund zu halten. In diesem Sinne ist die Impfung ein Baustein von vielen für eine gesunde Herde. Um hier einen Überblick zu erhalten, hat «die grüne» bei Michèle Bodmer, Tierärztin und Leiterin der Wiederkäuerklinik der Universität Bern, nachgefragt. Aus ihren Erklärungen ist ein Impfschema entstanden.
Das Schema zeigt den Weg eines Rinds von seiner Geburt über die erste Alpung, die erste Besamung bis hin zum ersten eigenen Kalb. An jeder dieser Lebensstationen besteht ein Risiko für eine Erkrankung. Entsprechende Impfungen stehen zur Verfügung und können sinnvoll sein. Unser Schema zeigt die bekanntesten Impfbeispiele auf.
Manche passen immer, andere nur im Krankheitsfall
Für die Details wird am besten die Bestandestierärztin gefragt. Sie kann auch unterstützen, um das Impfkonzept an die Situation im jeweiligen Bestand anzupassen – was unbedingt nötig ist. Denn: «Impfkonzepte sind keine Kochrezepte», wie es im Impfleitfaden von Rindergesundheit Schweiz (RGS), der Schweizerischen Vereinigung für Wiederkäuergesundheit (SVW) und dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) steht.
«Die meisten Impfungen können Landwirte selbst durchführen, unter Anleitung der Bestandestierärztin», sagt Michèle Bodmer. Dabei entscheiden die LandwirtInnen selbst, ob und welche Impfungen sie durchführen wollen. Das Impfen ist freiwillig. Wenn der einzelne Betrieb mit der einen Krankheit keine Probleme im Stall hat, muss auch nicht zwingend geimpft werden.
«Was nicht an die Landwirte delegiert werden wird, sind Impfungen gegen Seuchen, da sehr genau dokumentiert werden muss, dass alle empfänglichen Tiere auch tatsächlich geimpft wurden», sagt Bodmer. In diesen Fällen wird der Bestandestierarzt die Spritze verabreichen. Im Seuchenfall kann es auch obligatorisch werden, dass die HalterInnen ihre Tiere impfen lassen.
Es gibt Impfungen, die immer sinnvoll sind. Ein Beispiel ist die Impfung gegen die Kälbergrippe. Sie bietet für das Kalb einen zusätzlichen Schutz zu einem Zeitpunkt, an dem das Immunsystem des Kalbs noch schwach ist. Zur Verfügung stehen eine intranasale Impfung für die ersten Lebenstage sowie eine Injektion in den Muskel ab der 12. Lebenswoche.
«Die Injektion bringt einen Mehrwert. Will jemand die beste Voraussetzung für seine Kälber schaffen, können daher beide Impfungen verabreicht werden», sagt Michèle Bodmer. «Will ein Tierhalter entweder die eine oder die andere Impfung durchführen, dann sollte unbedingt die intranasale Impfung gemacht werden.»
Es gibt aber auch Impfungen, die wenig Sinn machen, solange nicht eine Erkrankung droht. Ein Beispiel hierfür ist die Blauzungenkrankheit. «In solchen Krankheits- respektive Seuchenfällen muss grundsätzlich immer die gesamte Tiergruppe, die dem Risiko ausgesetzt ist, geimpft werden», betont Michèle Bodmer.
Impfstoff muss auch verfügbar sein
Die Blauzungenkrankheit ist auch in anderen Punkten ein gutes Beispiel. Der Erreger ist ein Virus, der von kleinen Stechmücken, sogenannten Gnitzen, übertragen wird. Bei Krankheiten, die mittels Vektor – in diesem Fall der Gnitze – übertragen werden, ist eine Impfung meist der beste Schutz. Doch damit dies möglich ist, muss der Impfstoff zugelassen und ausreichend vorhanden sein. Die Zulassungen müssen von den Impfstoffherstellern beantragt werden, und zwar bei der Schweizer Zulassungsbehörde für Arzneimittel Swissmedic. Für BTV-3 fehlt eine Zulassung, jedoch wurde vom Bund eine offizielle Anwendungserlaubnis erteilt. Basierend auf das Tierseuchengesetz dürfen in der Schweiz ansässige Unternehmen, die für andere Tierarzneimittel eine Einfuhr- und Grosshandelsbewilligung besitzen, bestimmte nicht zugelassene Impfstoffe gegen BTV-3 bestellen und in der Schweiz vertreiben. TierärztInnen können den Impfstoff direkt bei diesen Vertriebsfirmen beziehen, wie das BLV informiert.