Der Bundesrat soll die Schweizer Tierschutzverordnung (TSchV) dahingehend anpassen, dass das routinemässig praktizierte Kupieren von Schafen auch vor dem 7. Lebenstag der Tiere nur noch unter Schmerzausschaltung durchgeführt werden darf. Dies forderte eine Motion von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne / ZH).
Wieso werden den Lämmern die Schwänze coupiert?
Das Kupieren der Schwänze ist in der Schweiz unter anderem bei Hunden, Pferden, Schweinen oder Rindern verboten.
Für Schafe besteht aber eine Ausnahmeregelung, weil damit einer Verunreinigungen der Wolle am und um den Schwanz vorgebeugt werden kann. Zudem ist das Verkleben des Schwanzes mit Kot unangenehm für die Tiere und kann zu gesundheitlichen Problemen führen.
Vor allem für Alp- und Sömmerungsbetriebe würde ein Verbot des Kupierens aber zu einem Mehraufwand beim Scheren führen. Der Wechsel auf Weidefutter führt bei den Schafen vermehrt zu Durchfall, durch den der Schwanz häufiger verklebt. Ein häufiges Scheren um den Schwanz herum – als Gegenmassnahme zum Verkleben – wäre aber für die Schafe unangenehm.
Wie schmerzhaft ist das Kupieren des Schwanzes für die Lämmer?
Beim Weissen Alpenschaf (der häufigsten Schafrasse in der Schweiz) wird der Schwanz vor dem 7. Lebenstag auf 10 bis 15 Zentimeter gekürzt, beim Walliser Schwarznasenschaf bleiben ein paar Zentimeter mehr dran.
In der Regel wird dabei ein Gummiband zwischen die Schwanzwirbel gespannt, um damit die Blutzufuhr zu unterbrechen. Später wird die abgestorbene Schwanzspitze abgetrennt.
Eine Pilotstudie der Universität Hohenheim und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zeigte auf, dass das Kupieren für die Tiere eine erhebliche Belastung ist.
Daniel Steiner, Präsident des Oberwalliser Schwarznasen-Schafzuchtverbandes, erklärt dagegen, dass die Lämmer die abgeschnürte Schwanzspitze nicht störe und sie den Schnitt dann auch kaum mehr spürten. Aus dem Verhalten der jungen Tiere liessen sich keine Rückschlüsse auf allfällige Schmerzen herleiten. Das sei etwa bei der Anbringung der Ohrmarken anders, wo die Tiere beim Einstich zwischen den Knorpelteilen eindeutig reagierten.
Lämmer sind auch vor dem 7. Lebenstag schmerzempfindlich
Die Ausnahmeregel für Schafe, nach der Lämmer vor dem 7. Lebenstag ohne Betäubung kupiert werden dürfen, sei gemäss Nationalrätin Meret Schneider «ein Resultat der längst widerlegten Annahme, dass Jungtiere zu Beginn ihres Lebens weniger schmerzempfindlich sind». Dies sei bereits in der Diskussion um die Schmerzausschaltung bei Ferkeln widerlegt worden.
Bereits bei wenige Tage alten Jungtieren sei davon auszugehen, dass sie Schmerzen empfänden, schrieb auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK-S des Ständerates in ihrer Stellungnahme. Deshalb müsse die Ausnahmeregelung für Schafe aus der Tierschutzverordnung gestrichen werden.
Der Ständerat überwies die Motion «Kein Schwanzcoupieren ohne Betäubung» von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne / ZH) oppositionslos. Auch der Bundesrat erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden. Gesundheitsminister Alain Berset versicherte im Rat, die Umsetzung werde möglichst rasch an die Hand genommen.