Die Sorge vor einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die Schweiz wächst weiter. In Deutschland gibt es bereits über hundert bestätige Fälle bei Wildschweinen. Es ist zwingend notwendig, dass die Schweinehalter hier in der Schweiz die Biosicherheit und Hygiene auf dem Betrieb überprüfen, um sich so vor der Tierseuche zu schützen.

Die Übertragung der Afrikanischen Schweinepest erfolgt über direkten Tierkontakt. Aus diesem Grund sollte jeder Schweinehalter sicherstellen, dass kein Kontakt von Wildschweinen zu Hausschweinen möglich ist.

Sofern die Tiere Auslauf haben, kann ein sicherer, engmaschiger Zaun um das Betriebsgelände die Tiere vor einer möglichen Ansteckung schützen.

Der Zutritt in den Stall soll nur in betriebseigenen Stallkleidern und Stiefeln erfolgen. Bestenfalls existiert beim Betriebseingang eine Hygieneschleuse, welche mit Dusche und Lavabo ausgestattet ist.

Die Verschleppung der ASP über längere Distanzen wird jedoch meist durch den Menschen verursacht. Auf das Mitbringen von Schweinefleischprodukten aus von ASP betroffenen Ländern ist zu verzichten. Es ist wichtig, dass sich alle Mitarbeiter der Wichtigkeit der Biosicherheit bewusst sind und sich dementsprechend verhalten.

Über die Weihnachtstage werden vermutlich einige Mitarbeiter ihre Familien in ihrer Heimat besuchen. Besonders Personen, welche in ein ASP betroffenes Land reisen, sollten mehrmals und ausführlich über die Gefahren der ASP informiert werden.

Auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen kann dazu ein Faltblatt in diversen Sprachen heruntergeladen werden.