Kurz & bündig- Jeder Abort dem Tierarzt melden – spätestens beim 2. Abort innert 4 Monaten muss der Abort amtlich abgeklärt werden; im Händlerstall gilt das für jeden Abort.- Abortmaterial und Nachgeburten sichern und möglichst rasch durch den Tierarzt untersuchen lassen.- Bei Aborten durch Neospora: Keine Nachzucht aus positiven Kühen behalten – das ist die wichtigste Massnahme, um den Erreger langfristig aus dem…

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