Im Normalfall sollte kein Strom in Schutzleitern und im Schutz-Potenzialausgleich fliessen. Wenn allerdings über den Netzschutzleiter am Speisepunkt – zum Beispiel an der Transformatorenstation – eine Spannungsdifferenz zum Erdungssystem des Gebäudes besteht, fliesst Strom über den Netzschutzleiter in das Erdungssystem des Hauses.

Ist das Erdungssystem vermascht und bestehen Übergangswiderstände, so ergeben sich Ströme, welche sich willkürlich an den angeschlossenen, fremden, leitfähigen Teilen, wie Geländer und Rohrleitungen, aufteilen.

So entstehen Leiterschlaufen, welche den Stromkreis schliessen, so dass Strom fliesst. Solche Stromflüsse können auch durch einphasige 230 Volt-Stromkreise etwa beim Milchwärmer entstehen.

Vermeiden lassen sich Streuströme, indem bei der Planung eine Elektro-Fachperson ein Erdungskonzept anlegt, dieses genau umsetzt und für die Erdung, insbesondere die Klemmen, das richtige Material verwendet.

Den Hausanschluss sollte man immer ausserhalb des Aufenthaltsbereiches der Tiere anbringen. Es gelten die Anforderungen der Schweizer Regel SNR 46 41 13 (Fundament-Erder).

Bei Verdacht auf Streuströme immer eine Elektro-Fachperson beiziehen

Dennoch können Streuströme vom Netz kommen. Im Netzschutzleiter, der sowohl Schutzleiter- und Neutralleiterfunktion hat, fliesst Ausgleichsstrom: Es besteht keine «symmetrische» Belastung der drei Aussenleiter, wie bei reinen Drehstromverbrauchern – etwa einem motorischen Antrieb.

Somit kann am Speisepunkt, an welchem der Netzschutzleiter mit dem Erdungssystem verbunden ist, Strom in das Erdungssystem eines Gebäudes fliessen.

Es lohnt sich, bei Verdacht auf Streuströme eine kontrollberechtigte Elektro-Fachperson beizuziehen. Diese kann entsprechende Massnahmen für das Ändern des Erdungssystems, sowie gegebenenfalls eine Änderung des Schutzsystems unter gewissen Bedingungen anordnen.

Diese Änderungen müssen von Fachleuten ausgeführt werden, danach muss die elektrische Installation der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) entsprechen.

Streustrom-Abklärungen vor Ort können für Landwirte aufwändig und teuer sein

«Eine Abklärung vor Ort kann kostspielig werden und unter Umständen 2000 Franken kosten», sagt Stefan Weilenmann, Inspektor beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI. Er und seine Kollegen wurden verschiedentlich als Experten zu Untersuchungen beigezogen. Solche Aufwendungen werden nach der ESTI-Gebührenverordnung verrechnet. Die Folgekosten hängen stark von der Situation ab.