Die 200 Nationalräte und 46 Ständeräte haben im Parlament verschiedene ​parlamentarische Handlungs-Instrumente, deren Adressat in der Regel der Bundesrat ist.

Mit parlamentarischen Vorstössen können die Nationalräte und Ständeräte (oder deren Fraktionen und Kommissionen) neue Massnahmen oder neue Rechtsbestimmungen einfordern sowie Auskünfte oder Berichte verlangen.

Die Vorstoss-Arten: Motion, Postulat, Interpellation, Anfrage und Fragestunde

Der parlamentarische Vorstoss ist ein wichtiges Mittel für die Nationalräte und Ständeräte, um ihre politischen und sozialen Interessen durchzusetzen und die Tätigkeit des Bundesrates zu kontrollieren.

Die Parlamentarier haben dazu fünf Möglichkeiten, also  Vorstoss-Arten:

  • Motion
  • Postulat
  • Interpellation
  • Anfrage
  • Frage in der Fragestunde (Nationalrat)

Mit Motionen und Postulaten werden explizit Aufträge erteilt. Motionen müssen von beiden Räten angenommen werden, Postulate nur von einem Rat.

Interpellationen, Anfragen und Fragen in der Fragestunde sind hingegen Frage-Instrumente (meist mit dem Bundesrat als Adressaten).

Mit immer mehr Vorstössen blockieren sich Nationalrat und Ständerat selbst

DossierDossierEidgenössische Wahlen 2023Samstag, 26. August 2023 Seit den 1970er-Jahren nahm die Anzahl der eingereichten parlamentarischen Vorstösse stark zu, alleine im Nationalrat wurden in der 50. Legislaturperiode (2019-2023) rund 20 Mal mehr Motionen eingereicht als in der 40. Legislaturperiode (1975-1979). Im Archiv des Parlamentes findet man alleine seit 1995 über 72'500 Vorstösse.

Die Ursachen dafür liegen einerseits in der zunehmenden Komplexität der politischen Themen, andererseits in der Individualisierung der Gesellschaft, die sich auch in der Parlamentstätigkeit widerspiegelt.

Je mehr parlamentarische Vorstösse eingereicht werden, desto weniger ist aber eine zeitgerechte und sachgerechte Behandlung der Vorstösse im überlasteten Parlament möglich. Im Nationalrat ist dies mittlerweile fast schon ein Ding der Unmöglichkeit. Manche Vorstösse «hängen» bis zu vier Jahre «in der Pipeline» – und werden dann still und leise «gekübelt».

Jeder Vorstoss kostet mehrere Tausend Franken

Der ehemalige Nationalrat Peter Spuhler (SVP/TG) wollte schon 2007 mit einer «Interpellation zu den Kosten der Regulierungsdichte» vom Bundesrat wissen, wieviel die Beantwortung eines parlamentarischen Vorstosses kostet.

Der Bundesrat wollte bei der Beantwortung offensichtlich Geld sparen und griff auf einen Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle PVK von 1999 zurück. Gemäss dieser bewegten sich die Kosten der Vorstösse zwischen 1000 und 8000 Franken. Der Mittelwert lag 1999 bei Kosten von 4080 Franken pro Vorstoss, 2007 waren es gemäss einer Schätzung des Bundesrates schon 6120 Franken.

Der letzte Satz der bundesrätlichen Antwort auf die Interpellation von Peter Spuhler triefte denn auch nur so von Ironie: «Die Beantwortung der vorliegenden Interpellation hat 21'660 Franken gekostet.»

Man möchte nicht wissen, wieviel ein Vorstoss heute kostet ... weil das Vorstoss-Recht der Ratsmitglieder für die Nationalräte und Ständeräte aber ein wichtiges Mittel ist, um ihre Interessen durchzusetzen und den Bundesrat zu kontrollieren, steht eine Einschränkung dieser Rechte nicht zur Debatte.