Jährlich werden zwischen der Schweiz und der EU Agrarprodukte und Lebensmittel im Wert von mehr als 16 Milliarden Franken gehandelt. Der Handel zwischen der EU und der Schweiz wird mit dem Landwirtschaftsabkommen von 1994 geregelt. Dieses Abkommen soll nun aktualisiert werden. Der Bundesrat und die EU-Kommission schlagen im Rahmen des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU» vor, das Landwirtschaftsabkommen neu in einen Agrar- und einen Lebensmittelsicherheitsteil zu gliedern.
Für die Landwirtschaft ändert sich mit dieser Anpassung inhaltlich nichts:
- Die Schweiz kann weiterhin eine eigenständige Agrarpolitik umsetzen. Eine Harmonisierung mit der EU-Agrarpolitik ist ausgeschlossen.
- Der bestehende Grenzschutz bleibt gleich.
- Die Verträge sehen einen eigenen Streitschlichtungsmechanismus ohne die Beteiligung des Europäischen Gerichtshofes vor.
- An den bestehenden Anhängen des Agrarteils ändert sich nichts. Die gegenseitigen Zollzugeständnisse sowie der Käsefreihandel, der Handel mit Weinbauerzeugnissen und Spirituosen inkl. die gegenseitige Anerkennung der Wein- und Spirituosenbezeichnungen, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel aus biologischem/ökologischem Landbau, die Anerkennung der Kontrolle der Konformität mit den Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse sowie den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel bleiben bestehen.
Im Bereich Lebensmittelsicherheit wollten die Schweiz und die EU einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen, «der alle pflanzengesundheitsrelevanten, veterinär- und lebensmittelrechtlichen Aspekte entlang der Lebensmittelkette umfasst». Die Verträge sehen einen umfassenden Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse vor und verbessern den Schutz der Konsument:innen. Neue gesetzliche Bestimmungen sollen etwa die Transparenz erhöhen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten verbessern. Besonders sensible Bereiche wie Gentechnik, Tierschutz und neue Technologien sind ausdrücklich von der dynamischen Rechtsübernahme ausgenommen. Diese Ausnahmen sind rechtlich abgesichert und verhindern eine automatische Übernahme entsprechender EU-Vorschriften.
Der Bundesrat führt bis am 31. Oktober eine Vernehmlassung durch. Diese steht allen interessierten Kreisen offen. Das Paket soll Anfang 2026 im Parlament beraten werden. Es gilt als sicher, dass das Referendum zustande kommt und die Stimmbürger:innen darüber abstimmen werden.