Die Pflanzenschutzsaison ist vorbei. Für den Acker- und Futterbau gilt ab dem 1. November das Winterbehandlungsverbot und Pflanzenschutzmittel dürfen erst wieder ab dem 16. Februar eingesetzt werden. Jetzt steht noch die Einwinterung der Pflanzenschutzspritze an, falls nicht schon gemacht. Zudem bietet sich die Zeit nach der Saison an, den Pflanzenschutzmittel-Schrank zu durchforsten und die Lagerung à jour zu bringen.

Pflanzenschutzmittel (PSM) sollen an einem kühlen, aber frostsicheren Ort aufbewahrt werden. Der Schrank oder Raum, in dem die PSM gelagert werden, muss abschliessbar sein, damit keine unbefugten Personen, insbesondere keine Kinder, zu den Giften gelangen können. Am besten eignen sich für die Lagerung natürlich spezielle Pflanzenschutzmittel-Schränke aus Metall mit Auffangwannen. Die PSM-Schränke müssen beschriftet sein, damit klar erkenntlich ist, dass hier Gifte gelagert werden und es muss eine Notfallnummer vorhanden sein.

Im Schrank selber sollen flüssige Mittel nicht oberhalb von festen gelagert sein. Wenn flüssige Mittel auf feste fliessen, könnte es zu chemischen Reaktionen führen, zum Beispiel zu giftigen Dämpfen.

Aufbrauchfrist der Pflanzenschutzmittel überprüfen. Alte oder nicht mehr gebrauchte Pflanzenschutzmittel können dem Verkäufer in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Er ist verpflichtet, diese gratis zurückzunehmen.