Kurz & bündig
- Digitale Fachbewilligung ab 2026: Zentral erfasst, Frist bis 30. Juni 2026.
- Weiterbildungspflicht: Gültig 5 Jahre, Verlängerung nur mit Kursen.
- Kauf von Pflanzenschutzmitteln ab 2027: Nur mit gültiger FaBe.

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind in der Landwirtschaft alltäglich, bergen aber Risiken für Mensch, Tier und Umwelt. Wer sie beruflich einsetzt, braucht fachliche Kompetenz. Michel Gygax, Fachstellenleiter Pflanzenschutz des Kantons Bern, erklärt dazu: «Die Fachbewilligung (FaBe) und vor allem auch die Weiterbildungspflicht sorgen dafür, dass Landwirtinnen und Landwirte ihr Wissen stets aktuell halten und die gute fachliche Praxis umsetzen.» Ab 2026 treten Neuerungen in Kraft, die genau an diesem Punkt ansetzen und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln noch sicherer und aktueller gestalten.

Was ändert sich ab 2026? Ein Schritt in die Digitalisierung

Ab 2026 ändert sich vor allem die Art und Weise, wie die FaBe geführt wird. Sie wird digital, zeitlich befristet und erstmals zentral erfasst. Damit die Berechtigung gültig bleibt, muss sie zwischen dem 3. Januar und dem 30. Juni 2026 ins zentrale Bundesregister eingetragen werden. Wer diesen Schritt verpasst, verliert die Gültigkeit seiner Fachbewilligung.

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Neu ist auch die klare Weiterbildungsregelung: Die digitale FaBe ist fünf Jahre gültig und kann nur verlängert werden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungsstunden absolviert werden. Personen, die ihren Abschluss vor dem 1. Januar 2000 erworben haben, müssen die Weiterbildung innerhalb der ersten drei Jahre absolvieren.

Personen, die ihren Abschluss nach dem 1. Januar 2000 erworben haben, müssen die Weiterbildung innerhalb der ersten fünf Jahre absolvieren.

Schliesslich wirkt sich die Änderung auch auf den Kauf von Pflanzenschutzmitteln aus: Ab 1. Januar 2027 dürfen sie nur noch mit gültiger FaBe erworben werden. Dank des digitalen Nachweissystems mit QR-Code können Händlerinnen und Händler die Berechtigung sofort überprüfen.

Welche Abschlüsse sind anerkannt – und welche nicht?

Bis Ende 2026 bleiben bestehende FaBe gültig, sofern sie auf einem anerkannten Abschluss beruhen. Dazu zählen:

  • Lehre als Landwirtinoder Landwirt EFZ
  • Diplom als Meisterlandwirtin oder -landwirt
  • Diplom/Bachelor/Master in Agronomie HAFL/SHL
  • Bachelor/Master in Agrarwissenschaften ETHZ

Nicht anerkannt sind folgende Abschlüsse: der Nebenerwerbskurs, die Lehre als AgrarpraktikerIn und die Bäuerinnenschule in allen Stufen.

«Viele sind unsicher, welcher Abschluss anerkannt ist und wie sie sich registrieren müssen – Ausbildungsstätte und Pflanzenschutzstellen helfen, fehlende Diplome oder Zertifikate in den Archiven zu finden. Für die Anmeldung als solche ist das Bundesamt für Umwelt zuständig», sagt Michel Gygax.

So kann die Fachbewilligung umgetauscht werden

Der Umstieg auf die digitale Fachbewilligung ist unkompliziert: Wer bereits eine Fachbewilligung oder einen anerkannten Ausbildungsabschluss besitzt, muss diese ins zentrale FaBe-PSM-Register eintragen.

Dazu füllt man das Onlineformular aus und lädt die erforderlichen Nachweise hoch – Identitätsausweis sowie alte Fachbewilligung oder Ausbildungsabschluss. Nach etwa einem Monat erhält man die Bestätigung, dass die neue digitale Fachbewilligung ausgestellt werden kann, und zahlt die Gebühr von 50 Franken. Anschliessend wird die digitale Fachbewilligung aktiviert, die sich über die App FaBe PSM jederzeit abrufen und beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder zur Validierung von Weiterbildungen nutzen lässt.

In der Übergangszeit vom 3. Januar bis 31. Dezember 2026 können weiterhin Pflanzenschutzmittel gekauft und beruflich verwendet werden. Ab 1. Januar 2027 ist der Kauf nur noch mit einer gültigen digitalen Fachbewilligung möglich.

Fazit: Jetzt handeln, später profitieren

Die digitale Fachbewilligung schafft Klarheit und Sicherheit. Durch frühzeitige Prüfung des anerkannten Abschlusses, rechtzeitige Eintragung ins zentrale Register und geplante Weiterbildungen bleibt der berufliche Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch nach 2026 gesichert. Wer früh damit beginnt, hat später keine Probleme.

«Die Weiterbildung sollte frühzeitig geplant werden, da die Kantone nicht in der Lage sind, Hunderte Personen gleichzeitig oder auf den letzten Drücker weiterzubilden», gibt Michel Gygax zu bedenken.

 

Weitere Informationen zur FaBe-PSM

 

Der Weg zur Fachbewilligung
Wer noch keine gültige FaBe PSM hat – z. B. neue Mitarbeitende in Landwirtschaft, Gartenbau oder Personen, deren bisherige Bewilligung abgelaufen ist –, muss eine Prüfung ablegen. Zur Vorbereitung werden Kurse angeboten, die das nötige Fachwissen zu Pflanzenschutzmitteln vermitteln. Die Kurse finden bei anerkannten Bildungszentren und Fachstellen der jeweiligen Branche statt. Nach Kursabschluss registriert man sich im FaBe-PSM-Register und meldet sich bei einer Prüfungsstelle an. Die Prüfung wird in Präsenz abgelegt.
www.diegruene.ch/weg-zur-fabe