Das sind die zehn (+2) Anforderungen für «Swissmilk Green», – den neuen Branchen-Standard für Schweizer Molkereimilch ab 1. September 2019.
Tierwohl, Fütterung und Allgemeine Anforderungen
- Die Kühe müssen entweder am Tierwohl-Programm Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS) oder Besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) teilnehmen.
- Die Mindest-Haltedauer für Kälber beträgt bei allen geborenen Kälbern 21 Tage.
- Die Kühe müssen mindestens zweimal täglich gemolken werden.
- Tierhalter, die an Schauen und Ausstellungen teilnehmen, müssen sich an das Reglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter halten.
- Schlachtkühe dürfen nicht trächtig sein.
- Sojaschrot oder Soja muss aus nachhaltigen Quellen stammen.
- Das Milchkuh-Futter darf weder Palmfett noch Palmöl enthalten.
- Ohne ärztliche Anordnung keine kritischen Antibiotika, die wegen möglicher Resistenzbildung umstritten sind.
- Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) muss erfüllt werden (der schon Voraussetzung für Direktzahlungen ist).
- Jede Kuh in der Tierverkehrsdatenbank muss einen Namen haben.
Zudem müssen die Produzenten zwei Kriterien aus den folgenden Zusatzanforderungen erfüllen:
- RAUS und BTS
- Eine Lebetag-Leistung von über acht Kilo als Durchschnitt über die ganze Herde im Talgebiet und von über sechs Kilo im Berggebiet.
- Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika.
- Im Krankheitsfall Anwendung von komplementärmedizinischen Methoden.
- Soziale Absicherung. Dokumentation der Entlöhnung der Familienarbeitskräfte.
- Anerkannter Lehrbetrieb.
- Weiterbildung des Betriebspersonals während mindestens einem halben Tag pro Jahr.
- Anbieten von Schule auf dem Bauernhof (SchuB) mindestens einmal pro Jahr.
Der Zuschlag von drei Rappen pro Kilo Milch muss auf der Milchgeld-Abrechnung des Erstmilch-Käufers separat ausgewiesen werden.
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