Die Vielfalt der Ackerbegleitpflanzen ist aufgrund der Effizienzsteigerung im Ackerbau in den letzten Jahrzehnten massiv zurückgegangen. Ackerschonstreifen können dem Rückgang entgegenwirken. Sie sind ein Element zur Erfüllung der ab 2024 obligatorischen 3,5 % Acker-BFF.

Nur die halbe Saatmenge einsetzen

Für den Ackerschonstreifen dürfen alle Getreidearten, Raps, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Soja oder Lein verwendet werden. Das Ackerstück muss in Bewirtschaftungsrichtung und bei mindestens zwei aufeinanderfolgenden Hauptkulturen angelegt werden. Es sollte nur etwa die Hälfte der Saatmenge benutzt werden. Stickstoffgaben, Insektizide sowie eine breitflächige mechanische Unkrautbekämpfung sind nicht erlaubt.

Viele Ackerbegleitpflanzen profitieren von den lockeren Beständen und nährstoffärmeren Böden. Klatschmohn, Kornblumen und Stiefmütterchen finden wieder Platz auf dem Acker. Auch seltenere Arten wie der Venus-Frauenmantel oder die Acker-Lichtnelke können gedeihen, welche vor allem Nachtfaltern als Nahrungsquelle dienen. Sonnenwarme Getreidehalme werden von Ohrwürmern und Heuschrecken für die Jagd auf Schädlinge benutzt. Kleintiere ernähren sich von den Insekten und Pflanzensamen. Auch verschiedene Vogelarten wie Wachtel, Grauammer und Feldlerche finden Brutplätze.

Der Ackerschonstreifen kann zusammen mit der Hauptkultur geerntet werden. Es braucht nur wenig zusätzlichen Aufwand, doch der Nutzen für Flora und Fauna ist gross.