Für den gewerblichen Einsatz von Traktoren sind zwei Fahrzeugkategorien vorgesehen: Motorkarren mit einer Geschwindigkeit max. 30 km/h Traktoren mit einer Geschwindigkeit max. 40 km/h Fahrtenschreiber sind nicht erforderlich Schwerverkehrsabgabe wird pauschal erhoben Gewerblich eingelöste Fahrzeuge unterstehen dem Sonntags-und Nachtfahrverbot (VRV Art. 91). Dies gilt jedoch nicht, wenn die gewerblichen…
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