Wir zeigen in einer Schritt-für-Schritt-Anleitung einfach und verständlich, wie man die Wahlzettel für die Eidgenössischen Wahlen 2023 ausfüllt, damit sie gültig sind.

Wie in der Küche: Das Mise en Place der Wahlunterlagen

Die Wahlunterlagen für die Eidgenössischen Wahlen am 22. Oktober 2023 werden spätestens drei Wochen vor dem Wahltag in einem Wahlcouvert verschickt.

Wenn Sie die Wahlunterlagen nicht erhalten oder sie verloren haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde und teilen Sie ihr mit, was geschehen ist.

Öffnen sie das Wahlcouvert an der markierten Stelle. Und zwar so, dass sie es am Schluss wieder zukleben können. Dann sortieren sie alles, so wie es die Köche mit ihrem Mis en Place machen:

  • Couverts (In einigen Kantonen ist das Stimmkuvert auch das Zustellkuvert)
  • Stimmrechts-Ausweis
  • Wahlzettel (Listen) für den Nationalrat
  • Wahlzettel (Listen) für den Ständerat

Wie wählt man die Nationalräte?

DossierDossierEidgenössische Wahlen 2023 Für die Wahl der Nationalräte haben sie verschiedene vorbedruckte Wahlzettel (Listen) und eine leere Liste erhalten. Jetzt haben sie drei Möglichkeiten:

Variante 1: Die vorgedruckte Liste einer Partei

Sie können einfach die vorgedruckte Liste der Partei nehmen, die sie am meisten überzeugt. So wählen sie alle KandidatInnen dieser Partei und geben alle Parteistimmen dieser Partei.

Variante 2: Die vorgedruckte Liste einer Partei selbst ändern

Sie nehmen die vorgedruckte Liste der Partei, die sie am meisten überzeugt, und ändern sie von Hand. Sie können:

  • KandidatInnen streichen. Dadurch erhalten diese Personen keine Kandidatenstimme von Ihnen. Die nun leere Zeile gilt nur als Stimme für die Partei – es sei denn, sie schreiben einen andern Namen hin.
  • KandidatInnen auf der Liste kumulieren – also ein zweites Mal auf ihre Liste setzen
  • KandidatInnen panaschieren, indem sie Kandidaten aus anderen Parteien auf ihre ausgewählte Liste schreiben. So geben sie mehreren Parteien ihre Parteistimmen.
    Sie können dabei auch noch die Parteibezeichnung und die dazugehörige Listennummer oben auf der Liste ändern. Wenn sie am Schluss auf ihrer Liste noch leere Zeilen haben, gehen diese Stimmen an die Partei, die jetzt zuoberst auf der Liste steht.

Variante 3: Die leere Liste selbst ausfüllen

Sie können oben auf dem leeren Wahlzettel die Bezeichnung und/oder die Nummer ihrer bevorzugten Partei hinschreiben. Unten auf die leeren Linien müssen Sie mindestens einen Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten notieren (inkl. Nummer). Leere Zeilen werden der oben hingeschriebenen Partei als Parteistimmen angerechnet.
Auch auf dem leeren Wahlzettel können sie kumulieren und panaschieren 8siehe «Variante 2»)

Welche KandidatInnen setzen sich für die Landwirtschaft ein?

Die Varianten 2 und 3 für die Wahl der Nationalräte haben den Vorteil, dass sie die Kandidaten aus ihrem Kanton aussuchen können, die sich für die Landwirtschaft einsetzen wollen.

– Die «BauernZeitung» hat auf ihrer Website eine Liste aller bäuerlichen Kandidaten.
– Das Fachmagazin für die Schweizer Landwirtschaft «die grüne» analysiert in ihrem «Dossier für die Eidgenössische Wahlen 2023» die Leistungen der bisherigen Nationalräte und Ständeräte.

Wie wählt man die Ständeräte?

Wie bei fast allem in der Schweiz ist die Wahl in den Ständerat kantonal geregelt:

  • In den meisten Kantonen können sie zwei Kandidaten in den Ständerat wählen
  • In den sechs Halbkantonen können sie nur einen Kandidaten in den Ständerat wählen
  • Nur in Appenzell Innerrhoden haben die Wähler ihren Ständerat schon Ende April an der Landsgemeinde gewählt

Ausser den Innerrhodern haben also alle Wähler für die Wahl von den Ständeräten zwei Möglichkeiten:

Variante 1: Den leeren Wahlzettel selbst ausfüllen

Sie schreiben auf ihren leeren Wahlzettel von Hand die Namen jener KandidatInnen, die sie wählen möchten.

Variante 2: Auf der vorgedruckten Liste einen oder zwei KandidatInnen ankreuzen

Sie nehmen die vorgedruckte Liste und kreuzen (je nach Kanton) einen oder zwei KandidatInnen an, die sie wählen möchten.

Wenn es zusätzlich leere Zeilen hat, können sie dort von Hand selber Kandidaten aufschreiben. Je nach Kanton dürfen sie aber nur offizielle Kandidaten aufschreiben.

Zum Schluss: Kontrollieren, Unterschreiben, Zukleben – und ab die Post

Jetzt kommen wir zurück zum Mise en Place vom Anfang, also zur Kontrolle unserer Wahlunterlagen:

  • Sind beide Wahlzettel korrekt und von Hand ausgefüllt?
  • Dann können sie den Stimmrechts-Ausweis unterschreiben ....
  • … und ihre zwei Wahlzettel in das kleine Couvert legen.
  • Das kleine Couvert und der Stimmrechts-Ausweis kommen jetzt in das grosse Couvert.
  • Wenn das grosse Couvert noch nicht frankiert ist, kleben sie noch eine Briefmarke drauf …
  • … und ab damit auf die Post!

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Sie können ihr Wahlcouvert natürlich auch selber im Wahl-Lokal oder bei der Gemeinde abgeben. In diesem Fall unbedingt auch einen amtlichen Ausweis (zum Beispiel die Identitätskarte ID) mitnehmen!

An diese Regeln muss man sich beim Wahlzettel halten

– Verwenden Sie nur die amtlichen Wahlzettel.
– Reichen Sie für den Nationalrat nur einen Wahlzettel ein.
– Schreiben Sie von Hand und gut leserlich.
– Schreiben Sie ausser Namen und Nummern der KandidatInnen nichts Zusätzliches auf den Wahlzettel.
– Gültig sind nur Namen, die auf vorgedruckten Wahlzetteln stehen.
– Schreiben Sie Namen, Vornamen und Nummern der KandidatInnen immer aus. Gänsefüsschen, «dito» oder Ähnliches sind nicht erlaubt.
– Ein Name darf nur einmal wiederholt werden (kumulieren), nicht mehrmals.
– Der Wahlzettel darf maximal so viele Namen enthalten, wie Ihrem Kanton Sitze zustehen
– Bei der brieflichen Stimmabgabe müssen Sie den Stimmrechtsausweis unterschreiben (Ausnahme: Kanton Basel- Stadt) und mitschicken.