Die Online-Petition mit dem Namen «Die Forderungen der Landwirtschaft» hat der Schweizer Bauernverband SBV zusammen mit der Westschweizer Produzentenorganisation Agora am 30. Januar 2024 auf der Petitions-Plattform ACT.campax lanciert.

Ironischerweise wird die Petitions-Plattform ACT.campax seit 2017 unter anderen von progressiven Umweltverbänden und Tierrechtsorganisationen genutzt, der Bauernverband steht da eher als Exot in der Petitions-Landschaft. Dies aber sehr erfolgreich: Rund 62'000 Schweizer haben die Petition in den ersten vier Tagen unterzeichnet.

Am 12. Februar 2024 soll die Petition dem Bundesrat in Bern und den Detailhändlern übergeben werden.

Der Schweizer Bauernverband stellt fünf Forderungen

Die Petition des Schweizer Bauernverbandes SBV richtet sich an den Bund und die Marktakteure, konkret also auch an den Detailhandel mit den orangen Elefanten Coop und Migros. Der Bauernverband stellen darin fünf Forderungen:

  1. Bessere Anerkennung der vielfältigen Rollen der Landwirtschaft, ihres Engagements und ihrer Hauptaufgabe: Die nachhaltige und tierfreundliche Lebensmittelproduktion.
  2. Keine Sparprogramme auf dem Rücken der Landwirtschaft.
  3. Erhöhung der Produzentenpreise und eine Preisbildung, die auf den effektiven Kosten basiert.
  4. Keine neuen Auflagen im Umweltbereich, die nicht entschädigt sind.
  5. Berücksichtigung der Realität und der Situation der Bauernfamilien. Bundesverwaltung und Politik müssten auf die regionalen Probleme eingehen und Lösungen anbieten, die der Praxis und dem regionalen Kontext angepasst sind.

Der Schweizer Bauernverband hält «rabiate Proteste wie in Frankreich nicht für zielführend. Diese würden der Sache eher schaden, als sie nützen. Und sie würden uns auch in der Politik Glaubwürdigkeit kosten», erklärt SBV-Direktor Martin Rufer.

«Wir dürfen nicht vergessen, dass das Parlament erst im Dezember entschied, auf Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft zu verzichten. Zudem gab der Bundesrat bekannt, dass die Mineralölsteuerrückerstattung für die Bauernbetriebe erhalten bleibt.»