Im Herbst eingesetzte Boden-Herbizide können je nach Topografie im Oberflächengewässer nachgewiesen werden. Deshalb sollte deren Einsatz auf ein Minimum zu begrenzt werden.

Eine Behandlung ist sinnvoll, wenn folgende Punkte gegeben sind:

  • Früh gesäte Getreideart, welche 
sich bereits Ende Oktober in der Bestockung befindet.
  • Mindestens 5 Prozent Bodenbedeckung durch Ehrenpreis, Stiefmütterchen, Taubnesseln oder Gräser (Rispengras, Raigras) vorhanden.
  • Fruchtfolge mit hohen Getreide
anteilen und starkem Gräserdruck (insbesondere Windhalm und Ackerfuchsschwanz).

Bevor die Behandlung durch
geführt wird, muss sichergestellt werden, dass auf der Parzelle keinerlei Abschwemmungsrisiko besteht. Hanglagen in Kombination mit hohen Niederschlägen oder durchnässten Böden stellen ein Risiko dar.

Normale Besätze mit Klebern, Windhalm und Ackerfuchs
schwanz können auch im Frühjahr noch wirkungsvoll bekämpft 
werden.
Zu beachten: Pflanzenschutzmittel inklusive Schneckenkörner dürfen im Acker- und Futterbau nur bis 
zum 31. Oktober 2019 ohne Sonderbewilligung ausgebracht werden.

 

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