Gemäss dem Verordnungspaket 2023 (Pa. Iv. 19.475) sollten ab 2024 die Anforderungen zur Verminderung von Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im ÖLN kontrolliert und sanktioniert werden.
Wegen der kurzfristigen Einführung der neuen Auflagen gibt es noch zu viele Unklarheiten bezüglich dem Punktesystem und der anschliessenden Kontrolle. Deshalb werden die Anforderungen an Abdrift und Abschwemmung im ÖLN im Jahr 2024 noch nicht wie geplant kontrolliert.
2024 gibt es dort also keine Neuerungen. Es werden weiterhin die bisherigen Anforderungen wie beispielsweise produktspezifische Auflagen der Pflanzenschutzmittel kontrolliert. Somit erhält man etwas mehr Zeit, sich mit den Auflagen auseinandersetzen zu können.
LandwirtInnen waren gut vorbereitet
Bei den übrigen Gewässerschutz-Anforderungen verliefen gemäss der landwirtschaftlichen Inspektionsstelle KuL/Carea im Kanton Bern die ersten beiden Kontroll-Saisons im Sommer 2022 und 2023 grundsätzlich positiv. Die LandwirtInnen waren gut auf die neuen Gewässerschutz-Vorschriften vorbereitet.