Wer eine Drohne lenkt, ist dafür verantwortlich, dass er damit nicht andere Luftfahrzeuge behindert oder Menschen am Boden gefährdet.

Hört man beispielsweise auf einer Alp einen Helikopter im Anflug, muss der Drohnen-Operator die Drohne landen und den Luftraum freigeben, erklärt Urs Holderegger. Gemäss dem Kommunikationsleiter beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL haben Piloten von Helikoptern, Flugzeugen und Gleitschirmen kaum eine Chance, eine Drohne zu erkennen. Und falls doch, ist ein Ausweichmanöver mit hoher Geschwindigkeit ein gefährliches Unterfangen.

Alle relevanten Informationen auf der Drohnen-Karte des BAZL

Vor einem Drohnen-Flug sollten sich Drohnen-Operatoren über Einschränkungen im Luftraum informieren, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Zum Beispiel auf der interaktiven Drohnen-Karte des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL. Die BAZL-
Website informiert auch über die elementarsten Regeln und Gesetze der Luftfahrt. Zudem kann mit einem Drohnen-Quiz die eigene «Flugtauglichkeit» getestet werden.

Vogelschutz- und Jagdbann-Gebiete sind für Drohnen verboten

Die interaktive Drohnen-Karte weist nebst Flugverbots-Zonen und Einschränkungen durch die Luftfahrt weitere geschützte Bereiche aus. So darf ein Drohnen-Operator Vogelschutz-Gebiete und Jagdbann-Gebiete nicht überfliegen (auf dem Kartenausschnitt ist eine solche Zone gelb gekennzeichnet). Die Tiere sollen durch das Surren der Rotoren in ihrer Ruhe nicht gestört werden. Wird ein Drohnen-Operator dabei erwischt, wird er gebüsst.

Noch gravierender ist es, seine Drohne in die Flugverbots-Zone um Flughäfen zu steuern. Hier gilt ein Abstand von 5 Kilometern zur Piste.

Die erwähnten Vorschriften gelten für alle Drohnen zwischen 500 Gramm und 30 Kilogramm Gewicht. «Für diese Drohnen gilt die sogenannt freie Kategorie», erklärt Urs Holderegger. «Der Pilot benötigt keine besondere Luftfahrt-Ausbildung. Er muss einzig auf Schutzgebiete und Flugzonen achten, sowie die Drohne stets in Sichtweite halten.»

Drohnen über 30 Kilogramm im Einsatz für die Landwirtschaft

Drohnen mit mehr als 30 Kilogramm Gewicht werden nur für besondere Einsatzzwecke benötigt. Aufgrund des Gewichts sind die Anforderungen an den Piloten höher und für die
Geräte ist eine technische Abnahme notwendig.

Solche Drohnen kommen nur selten zum Einsatz und werden in der Landwirtschaft allenfalls als Spritz-Drohne in Rebbergen eingesetzt. Für solche Einsätze ist nicht nur das BAZL zuständig, sondern wegen der Ausbringung von Spritzmitteln auch das Bundesamt für Umwelt BAFU.

Während das Gesetz für Drohnen über 30 Kilogramm klare Regeln kennt, herrschen für Drohnen unter 500 Gramm keine Regeln. Nicht einmal die interaktive Drohnen-Karte des BAZL müssen die Operatoren von Mini-Drohnen beachten, bedauert Urs Holderegger. «Mit einem neuen Gesetz wird aber ab 2020 das Gewicht von 500 auf 250 Gramm reduziert und die interaktive Drohnen-Karte wird auf einen Schlag für viele Piloten gültig.»

Hohe Selbstverantwortung des Drohnen-Operators

Die Freiheit einer Mini-Dohne ist aber tückisch. Als Drohnen-Operator trägt man immer die Verantwortung dafür, was das Flugobjekt macht oder verursacht. Auch wenn man vom Gewicht her die interaktive Drohnen-Karte nicht beachten müsste, heisst dies noch lange nicht, dass man überall sorglos herumfliegen kann.

Es ist bereits heute so, dass der Drohnen-Operator verantwortlich gemacht wird, wenn er einen Unfall verursacht.

Wenn der Drohnen-Operator einer Mini-Drohne also im Luftraum eines Flughafens sein Fluggerät in das Triebwerk eines Flugzeugs steuert, kann er sich nicht darauf behaften, dass die Flugverbots-Zone für ihn nicht gelte. Und wenn wegen einer Drohne eine Viehherde durchbrennt, liegt die Verantwortung ebenso beim Operator.

Drohnen sind ein beliebtes Hilfsmittel in der Landwirtschaft

In der Landwirtschaft werden Drohnen ein immer beliebteres Hilfsmittel. Im Flachland kann damit die Entwicklung von Ackerbau-Kulturen aus der Luft beurteilt werden. Davon lassen sich beispielsweise Dünge-Karten ableiten. Hier steht man aber noch am Anfang der Entwicklung zur Landwirtschaft 4.0, wo viele digitale Daten zu Anbaustrategien führen.

Drohnen dürfen beispielsweise heute schon zur Rehkitz-Rettung, mit dem GPS-Positionssignal selbstständig vordefinierte Linien abfliegen. Der Anwender muss jedoch auch hier eine Sichtverbindung halten und jederzeit eingreifen können.

Ein weiterer Anwendungsbereich ist der Abwurf von Trichogramma-Kugeln in Mais-Feldern. Entwickelt sich die Digitalisierung auf Schweizer Äckern so schnell wie bisher, dürfte der Drohnen-Verkehr in Ackerbau-Gebieten zum Alltags-Bild werden.

Die vielfältigen Möglichkeiten – aber auch die Grenzen – von Drohnen beim Alp-Betrieb beschreiben wir auf den Seiten 42 bis 45 in diesem Heft. Drohnen-Flüge auf der Alp kommen eher mit dem Flugverkehr in Kontakt als im Flachland. Beispielsweise wegen Rettungsflügen mit Helikoptern, aber auch mit Gleitschirm-Piloten. Im Berggebiet gibt es auch mehr Luftfahrt-Hindernisse wie Seilbahnen. Diese sind auf der interaktiven Drohnen-Karte ebenfalls erkennbar.

Aus Sicherheitsgründen werden zusätzlich zur künftigen europäischen Drohnen-Regulierung in der Schweiz weitere Neuerungen eingeführt.

Drohnen-Flüge werden künftig in den Luftverkehr integriert

«In den Flugzonen kann es teilweise eng werden. Das liegt nicht an den Drohnen», betont Urs Holderegger, «aber die Drohnen müssen in den Luftverkehr integriert werden.» Damit will man vermeiden, dass es in Zukunft zu Konflikten mit der bemannten Luftfahrt kommt.»

Seit 2017 entwickeln das Bundesamt für Zivilluftfahrt und Skyguide zusammen U-Space, europaweit das erste nationale Luftverkehrsmanagement für unbemannte Flugobjekte. Damit soll die sichere Integration von Drohnen in den Schweizer Luftraum gelingen. Mit U-Space wird der Flugverkehr nicht mehr von Fluglotsen vor Radarschirmen überwacht, sondern in einer automatischen Anwendung. Die Drohnen senden ihr Positions-Signal in eine Cloud und gelangen dann mit einer App auf den Bildschirm des Drohnen-Operators.

Die App liefert auch die Position anderer Drohnen im Umfeld oder den Anflug eines Helikopters. So kann der Operator die Drohne rechtzeitig landen und den Luftraum freigeben.

«Künftig landet eine Drohne selbstständig, bevor sie in eine gesperrte Zone gelangt», erklärt Urs Holderegger. «Ein solches Manöver würde die Drohne auch dann einleiten, wenn die digitale Überwachung in der Flugzone ein bemanntes Flugobjekt erkennt.» Die Technik würde dann auch in Echtzeit über den aktuellen Stand von Flugverbots-Zonen informieren.