2025 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) zuhanden des Parlaments; die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) hat das Geschäft nun für den Nationalrat vorbereitet.
Die Kommission folgt dabei dem Bundesratsentwurf in weiten Teilen, weicht aber in einzelnen Punkten ab:
- Beim Realteilungsverbot geht sie über den Entwurf hinaus: Einstimmig beschlossen die Mitglieder eine Anpassung, die auch kleineren, bestehenden Betrieben eine einfachere Vergrösserung ermöglicht.
- Die Erhöhung der Belastungsgrenze von 35 auf 50 Prozent übernimmt die Kommission aus dem Bundesratsentwurf – nimmt aber den Gemüsebau explizit aus, da der dortige Ertragswert bereits rund 75 Prozent beträgt und ein weiterer Zuschlag die Baukosten übersteigen würde. Eine Minderheit will die Grenze generell bei 40 Prozent festlegen.
- Beim Kaufrecht für Naturschutzorganisationen folgt die Kommission ebenfalls dem Bundesrat: Die neue Formulierung gilt als Präzisierung, nicht als Erschwerung des Flächenkaufs.
Das Geschäft geht in die Sommersession 2026, wo sich der Nationalrat als Erstrat damit befasst.