In früh gesäten Parzellen wurde bereits Anfang April erste Behandlungen gegen Unkräuter fällig. Für Saaten von Ende März beginnt die Unkrautkontrolle spätestens nach zwei Wochen, wobei das Rübenstadium keine Rolle spielt. Beginnen Sie in jedem Fall zeitgerecht mit der Spritzarbeit, beim Auflauf der ersten wie auch der nächsten Unkrautwelle, damit Unkräuter immer direkt im Keimblatt erfasst werden.

Unkrautregulierung bei Conviso One Sorten

Bei Einsatz von Conviso One in Smart Sorten wird die erste Behandlung etwa vier bis fünf Wochen (bei Frühsaaten) nach der Aussaat nötig. Dabei können Unkräuter wie Melde, weisser Gänsefuss, Knöteriche oder Hundspetersilie das echte Blatt ausgebildet haben. Von Vorteil ist es, wenn der Boden bei der Behandlung mit Conviso One feucht ist, damit die Wirkung direkt zu den Wurzeln der Unkräuter geleitet wird. Ein Zusatz von 1 l/ha Mero (Herbizid-Öl) ist von Vorteil.

Schäden durch Erdfloh und Blattlaus vermeiden

Bei Schäden durch Erdfloh gilt das Schadschwellenprinzip. Man wartet, bis 50 % der Rüben eine Erdfloh-Schabstelle aufweisen und löst dann eine Sonderbewilligung für Pyrethroid bei der kantonalen Pflanzenschutzstelle. Smart Sorten brauchen praktisch nie eine Behandlung gegen Erdfloh, denn dort brennt das Herbizid nicht.

Gegen die grüne Blattlaus wird wiederum ein Warndienst aufgezogen. Die Produzenten müssen nicht selber auszählen, das machen die Fachleute. Spritzen wird ab Warnaufruf empfohlen. Dazu werden die Produzenten per SMS und BetaSwiss APP gewarnt. Auf Zuckerrübenflächen unter IP-Suisse Label oder REB M4 ist die Blattlausbekämpfung nur gestattet, wenn sich der Betriebsleiter vorgängig abgemeldet hat.