Das Astra hat die Weisungen vom 28. Mai 2020 zu Fahrzeugkombinationen mit hydraulischen Bremssystemen für Land- und Forstwirtschaft verlängert. Sie erlauben weiterhin den Einsatz von Anhängern mit hydraulischem Zweileitungs-Bremssystem (H2L) an alten Traktoren mit Einleitungs-Bremsanschluss (H1L). Die Weisungen dienen als Übergangsregelung für die gestaffelte Umstellung auf H2L-Bremssysteme. Die ursprünglich geplante Aufhebung per 31. Dezember 2025 entfällt, sodass die Weisungen über dieses Datum hinaus gelten, bis auf EU-Ebene endgültige Regelungen zur Rückwärtskompatibilität getroffen werden.
[IMG 2]
Folgendes ist zu beachten:
- Das Zugfahrzeug muss über einen H1L-Bremssystem-Anschluss verfügen.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination beträgt 40 km/h.
- Schriftliche Bestätigung des Herstellers oder Inverkehrbringers erforderlich, dass der Anhänger für H1L-Zugfahrzeuge geeignet ist.
- Summe der Achslasten des Anhängers maximal 10 t (laut Herstellerschild).
- Die Feststellbremse des Zugfahrzeugs muss den Anhänger auch bei abgestelltem Motor wirksam bremsen.
- Anhänger mit Druckspeicher müssen eine Warnanzeige im Sichtfeld des Fahrers haben.
Auch wer hydraulische Bremssysteme nutzt, muss diese korrekt kombinieren (siehe Artikel «Sicher unterwegs in der Landwirtschaft: Was Landwirte über Bremssysteme und Ladungssicherung wissen müssen», Ausgabe 06/25). Zukünftig dürfte sich die pneumatische Bremsung durchsetzen. Die Nachrüstung älterer Traktoren mit einem P2L-System ist erlaubt, muss aber von einer Fachwerkstatt eingebaut und vom Strassenverkehrsamt abgenommen werden.
Kosten: 5000 bis 9500 Franken; Eigenbauten ohne Berechnung sind nicht zulässig. Pneumatische Bremsen gelten langfristig als die sicherste und wirtschaftlichste Lösung, besonders für neue Fahrzeuge.gru