Das Astra hat die Weisungen vom 28. Mai 2020 zu Fahrzeugkombinationen mit hydraulischen Bremssystemen für Land- und Forstwirtschaft verlängert. Sie erlauben weiterhin den Einsatz von Anhängern mit hydraulischem Zweileitungs-Bremssystem (H2L) an alten Traktoren mit Einleitungs-Bremsanschluss (H1L). Die Weisungen dienen als Übergangsregelung für die gestaffelte Umstellung auf H2L-Bremssysteme. Die ursprünglich geplante Aufhebung per 31. Dezember 2025 entfällt, sodass die Weisungen über dieses Datum hinaus gelten, bis auf EU-Ebene endgültige Regelungen zur Rückwärtskompatibilität getroffen werden.

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Folgendes ist zu beachten: 

  1. Das Zugfahrzeug muss über einen H1L-Bremssystem-Anschluss verfügen.
  2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Kombination beträgt 40 km/h.
  3. Schriftliche Bestätigung des Herstellers oder Inverkehrbringers erforderlich, dass der Anhänger für H1L-Zugfahrzeuge geeignet ist.
  4. Summe der Achslasten des Anhängers maximal 10 t (laut Herstellerschild).
  5. Die Feststellbremse des Zugfahrzeugs muss den Anhänger auch bei abgestelltem Motor wirksam bremsen.
  6. Anhänger mit Druckspeicher müssen eine Warnanzeige im Sichtfeld des Fahrers haben.

Auch wer hydraulische Bremssysteme nutzt, muss diese korrekt kombinieren (siehe Artikel «Sicher unterwegs in der Landwirtschaft: Was Landwirte über Bremssysteme und Ladungssicherung wissen müssen», Ausgabe 06/25). Zukünftig dürfte sich die pneumatische Bremsung durchsetzen. Die Nachrüstung älterer Traktoren mit einem P2L-System ist erlaubt, muss aber von einer Fachwerkstatt eingebaut und vom Strassenverkehrsamt abgenommen werden.

Kosten: 5000 bis 9500 Franken; Eigenbauten ohne Berechnung sind nicht zulässig. Pneumatische Bremsen gelten langfristig als die sicherste und wirtschaftlichste Lösung, besonders für neue Fahrzeuge.gru