Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) gibt klar vor, welche Leitplanken im Erbfall und bei Vorkaufsfällen gelten. Die lebzeitige Übergabe ist im Grundsatz eine vorweggenommen, erbrechtliche Handlung und richtet sich an den Grundsätzen des Erbrechts aus.  Der Verkäufer kann aber nicht gezwungen werden, das Gewerbe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verkaufen. Fordert er zu Lebzeiten einen höheren…

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