«Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» lautete der Auftrag einer Kommissionsmotion, die der Bundesrat nun mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren umsetzt. Folgendes muss demnach ab 2027 auf dem Produkt deklariert werden: Rindfleisch: Betäubungsloses Kastrieren oder Enthornen. Schweinefleisch: Kastration, Schwanzkupieren oder Zähne-Abklemmen ohne Betäubung. Eier und Hühnerfleisch:…

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