Kurz & bündig - Aktuell sind Hoftötungen und Weidetötungen nur mit Ausnahmebewilligung erlaubt. - Voraussichtlich im Sommer 2020 entscheidet der Bundesrat über eine Änderung der Verordnung. - Für den Transport der Tierkörper braucht es spezielle Transporter. - Schweizer Hersteller haben Anfragen, warten aber ab. - Deutsche Hersteller haben verschiedene Fahrzeuge. Knackpunkt ist deren Zulassung in der Schweiz. Tiere…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 7 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo des Fachmagazins «die grüne» kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.