Kurz & bündig - Neu muss zur Erfüllung des «Beitrags für eine angemessene Bedeckung des Bodens» nur noch 80 % der offenen Ackerfläche, die vor dem 1. Oktober geerntet wird, bedeckt werden. - Eine rasche Begrünung nach der Getreideernte ist sinnvoll, um den Boden vor Hitze zu schützen. - Nach der Rapsernte und bei Flächen mit vielen Problemunkräutern lohnt sich aber vorgängig eine mechanische Unkrautkur mittels…
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