Stichtagserhebung
Biobetriebe können die Produktionssystembeiträge «PSM-Verzicht» und «Herbizidverzicht» im Acker-, Gemüse- und Beerenbau anmelden. Liegt der Stickstoffanteil in der Nährstoffbilanz unter 90 % des Bedarfs der Kulturen, empfiehlt es sich zudem, die Massnahme «Effizienter Stickstoffeinsatz» anzumelden.
Fachbewilligung Pflanzenschutz
Auch Biobetriebe, die Neem-Produkte, Schneckenkörner oder andere als Pflanzenschutzmittel zugelassene Produkte einsetzen, benötigen eine gültige Fachbewilligung (FaBe). Bestehende Bewilligungen können ab sofort bis spätestens 30. Juni 2026 online auf der Fachbewilligungshomepage umgetauscht werden. Ab 2027 sind für die Verlängerung der Fachbewilligung regelmässige Weiterbildungen Pflicht.
Nährstoffbilanz
Damit das Bilanzrechnen effizient abläuft, sollten alle Unterlagen frühzeitig bereitliegen. Die wichtigsten Unterlagen:
- GVE-Rechner mit Tierzahlen 2025
- Flächenangaben 2025 inkl. Zwischenkulturen
- Mengen zu Hof- und Mineraldünger
- Zu- und Wegfuhr von Futtermitteln
Zollrückerstattung Mineralölsteuer
Für landwirtschaftlich genutzte Treibstoffe kann ein Teil der Mineralölsteuer zurückgefordert werden. Für einen durchschnittlichen Betrieb kann dies eine Rückerstattung von bis zu 2000 Franken pro Jahr bedeuten. Ab 2026 ist eine einmalige Registrierung auf der Plattform «Taxas» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit erforderlich. Die Rückerstattung kann zwischen Mai und Juni beantragt werden.