Kurz & bündig
- Alpweiden verbuschen schnell.
- Oft fehlt es an Arbeitskräften für das Schwenten (manuelles Entbuschen).
- Unter Auflagen ist Mulchen möglich.

Markus Gysin war in der Gemeinde Lauterbrunnen BE für die Wanderwege zuständig und beobachtete, wie Sömmerungsgebiete auf immer grösserer Fläche verbuschten. Die Entwicklung bereitete dem Naturliebhaber Sorge und er fragte sich, wie diese Entwicklung aufgehalten werden könnte. Dabei war er sich bewusst, dass es immer weniger Arbeitskräfte bei Alp- wie auch bei Talbetrieben gibt, die Kapazitäten für die manuelle Alpweidepflege aufbringen können. Gemeint ist das «Schwenten»: Dabei geht man mit Werkzeug wie Sensen oder Motorsägen der Verbuschung an den Kragen.

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Maschinelle Unterstützung beim Schwenten

Es brauchte also eine maschinelle Lösung für das Schwenten, bei dem Büsche und Sträucher entfernt werden. Das wurde Markus Gysin bei seinen Beobachtungen in Lauterbrunnen rasch klar. «Bei der Alpweidepflege muss man nur wenige Jahre nachlässig sein und schon setzen sich etwa Heidelbeeren, Alpenrosen oder Wacholder fest. Auch zu wenig Tiere auf der Alp mit zu wenig Weidedruck führen zur Verbuschung.» Das gefällt Markus Gysin nicht. Ihm ist es lieber, wenn die Landschaft so erhalten bleibt, dass der Tourismus und die biologische Vielfalt profitieren können.

«Ich fasste im Jahr 2020 den Entschluss, das Problem anzugehen, und setzte mich mit den zuständigen Stellen im Kanton Bern in Verbindung. Mit einem Mulchgerät wollte ich die Situation bei den Sömmerungsgebieten entschärfen und etwas zu deren Erhalt beitragen», so Gysin. Bei der kantonalen Stelle stiess er auf offene Ohren. Es gab bereits diverse Gebiete im Berner Oberland, bei denen ein Handlungsbedarf zur Eindämmung der Verbuschung bestand.

Mulchen auf Ökoflächen unterliegt strengen Regelungen

Sömmerungsgebiete sind jedoch nicht dafür vorgesehen, dass sie mit Maschinen bewirtschaftet werden, um die Offenhaltung zu gewährleisten. Und bei Biodiversitätsförderflächen (BFF II), die einen grossen Anteil der Sömmerungsflächen ausmachen, war das Mulchen grundsätzlich verboten.

Joel Brülhart ist am Inforama für die Sonderbewilligungen zuständig.AlpweidenNach dem Mulchen die Bewirtschaftung anpassenMontag, 30. Juni 2025 Neu ist nun seit Anfang 2024 in der Direktzahlungsverordnung (DZV) eine Regelung in Kraft, welche das Mulchen auf den erwähnten Flächen ermöglicht. Nicht gemulcht werden dürfen Naturschutzflächen. Erlaubt ist das Mulchen jedoch nur dann, wenn eine Bewilligung des Kantons vorliegt. In der Schweiz ist es mit der entsprechenden Bewilligung nun möglich, ab dem 15. August maschinell zu entbuschen. 

Markus Gysin erkannte die Möglichkeit, mit gezielter Mechanisierung einen Dienst zu leisten, und investierte in Mulchtechniken für den Traktor und den Einachsmäher. Damit ist er gut mechanisiert, um den Büschen an den Kragen zu gehen. Die zentrale Frage ist jedoch die, wie man den Einsatz fachmännisch umsetzt.

Man kann sich vorstellen, dass ein Maschineneinsatz auf einer Sömmerungsfläche von unbeteiligten Dritten mit Argusaugen beobachtet wird. Aus diesem Grund sähe es Markus Gysin gerne, wenn eine Ausbildung für Anbieter solcher Dienstleistungen bestehen würde. «Man kann nicht einfach drauflos mulchen, es gibt diverse Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Diese beinhalten auch Auflagen für die anschliessende Bewirtschaftung. Aber immerhin ist mit der Bewilligungspflicht eine Nachkontrolle und Beurteilung der gemachten Arbeit sichergestellt.»[IMG 3]

Es darf nicht die ganze Fläche auf einmal bearbeitet werden. In einem mosaikartigen Muster müssen mindestens 10 Prozent Restflächen unbearbeitet bleiben. «Diese ergeben sich oft aus natürlichen Hindernissen wie Steinen oder Mulden, die nicht befahren werden können. Zudem muss die Grasnarbe geschont werden.»

Nach ein oder zwei Jahren folgt in der Regel eine Nachbehandlung, bei der noch vorhandene grobe Storzen zerkleinert werden. «Wenn diese Arbeit sauber gemacht wird, kann später mit einem Fingermesserbalken die Verbuschung vermieden werden.»

Mulchen ist nicht jedes Jahr nötig. Wenn ein Projekt abgeschlossen ist, ist das Mulchen auf dieser Fläche frühestens nach acht Jahren wieder erlaubt. Dies soll mit einer verbesserten Bewirtschaftung und grösserem Bestoss jedoch möglichst vermieden werden.

Alpweiden müssen offen gehalten und landwirtschaftlich genutzt werden 
Gemäss Agroscope stellen Alpweiden die Grundlage der traditionellen, flächengebundenen Viehwirtschaft der Schweiz dar. Gleichzeitig bilden sie eine uralte Kulturlandschaft, die sowohl für die einheimische Bevölkerung als auch für ausländische Besucher ein wichtiges Stück Schweiz symbolisiert.
Aus wissenschaftlicher Sicht erfülle dieses Grasland zahlreiche Funktionen:
- Hohe biologische Vielfalt sichert stabil verknüpfte Lebensgemeinschaften in der Tier- und Pflanzenwelt.
- Landwirtschaftliche Produktion (Milch, Fleisch).
- Intaktes Kulturland resultiert in stabilen Hängen und schützt Oberflächengewässer und Grundwasser.
Die Sömmerungsbeiträge des Bundes sollen gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) die Bewirtschaftung und Offenhaltung von Sömmerungsweiden mit raufutterverzehrenden Nutztieren fördern. Die Beiträge sind in der DZV festgelegt und sind an Bestossung, Bewirtschaftung und Pflege der Alpweiden geknüpft. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist es in Absprache mit den kantonalen Fachstellen möglich, die Offenhaltung mit Maschineneinsatz zu unterstützen.