Dem Bundesamt für Strassen Astra ist es bekannt, dass es Angebote für das Tuning von Traktoren gibt. Zur Verbreitung solcher Modifikationen im Fahrzeugbestand liegen jedoch keine Daten vor, wie Thomas Rohrbach, Mediensprecher beim Astra, auf Anfrage mitteilt.

Klar ist jedoch, dass ein Eingriff an der Motorsteuerung grundsätzlich verboten ist und einer Prüfpflicht unterliegt, erklärt Thomas Rohrbach im Interview.

Welche Tuning-Möglichkeiten sind dem Astra bekannt?

Thomas Rohrbach: Tuning kann zu unterschiedlichen Zwecken wie Leistungssteigerung, Geräuschmanipulation, Verbrauchsreduktion (Eco-Tuning) oder Verschleierung von Adblue-Manipulationen durchgeführt werden.

Ist ein legales Tuning überhaupt möglich?

Eingriffe in die Motorsteuerung, die das Abgas-, Geräusch- oder Leistungsverhalten beeinflussen, sind grundsätzlich verboten. Sie stellen eine prüfpflichtige Abänderung des Fahrzeugs dar. Der Halter oder die Halterin haben der Zulassungsbehörde die Änderungen zu melden und das Fahrzeug ist vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Die Nachprüfung abgeänderter Fahrzeuge liegt in der Zuständigkeit der kantonalen Zulassungsbehörden beziehungsweise für erweiterte Prüfungen der vom Astra anerkannten Prüfstellen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die zur Zeit der ersten Inverkehrsetzung gültigen Vorschriften hinsichtlich Abgas und Geräusch weiterhin eingehalten sind.

Für eine Steigerung der Motorleistung um mehr als 20 Prozent muss zudem mindestens eine Eignungserklärung des Herstellers für das Fahrzeug vorliegen, um sicherzustellen, dass neben dem Emissionsverhalten auch die Fahrzeugsicherheit gewahrt bleibt. Mit Prüfung durch eine anerkannte Prüfstelle genügt auch eine Eignungserklärung des Umbauers.

Die seit 2018 in der EU und der Schweiz geltenden Typengenehmigungsvorschriften für Traktoren verlangen, dass Steuergeräte sowie deren Speicherbauteile und Software gegen Manipulationen betreffend Höchstgeschwindigkeit, Umweltverträglichkeit und Leistung geschützt sein müssen.

Zudem dürfen verdächtige Fehlercodes der Selbstdiagnose nicht auf einfachem Weg gelöscht werden können.

Kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Chiptuning am Traktor nachweisen? Gibt es dazu technische Möglichkeiten?

Technisch gibt es einige Ansätze zur Detektion von Chiptuning. Wir bitten aber um Verständnis, dass das Astra weder über das Ob noch das Wie einer allfälligen polizeilichen Anwendung solcher Detektionsmöglichkeiten Auskunft erteilen kann.

Welches sind die Risiken,wenn mit einem getunten Traktor ein Unfall verursacht wird?

Die genauen rechtlichen Folgen hängen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Wenn das Tuning illegal war und zum Schaden des Dritten geführt hat, muss die Haftpflichtversicherung zwar dem Dritten den Schaden ersetzen. Die Versicherten müssen aber mit Regressansprüchen der Haftpflichtversicherung rechnen.

Für ein legales Tuning ist es entscheidend, ob der Hersteller eines Fahrzeugs Änderungen unterstützt, vielleicht sogar selbst anbietet oder ab-lehnt. Das betrifft Ansprüche wie Produkthaftung und Garantieleistungen.

Wie ist die Regelung bei anderen Fahrzeugarten?

Bei allen leichten und schweren Motorwagen zum Personen- und Gütertransport gelten die gleichen Regelungen und es sind die gleichen Konsequenzen zu befürchten.