Die Ablösung von Hoduflu durch Digiflux rückt näher. Ursprünglich wäre die Umstellung per Ende Juni 2026 geplant gewesen, wurde aber auf Wunsch verschiedener Nutzergruppen verschoben, um eine optimale Umstellung für alle Nutzenden sicherzustellen. Die Einführung der neuen Plattform wurde nun auf Ende August 2026 angesetzt. Für die Landwirtschaftsbetriebe bedeutet dies vor allem eines: abwarten.

Die Erfassung läuft gleich wie bisher über das Agate-Portal

Alle Betriebe, die bereits in Hoduflu registriert sind, werden ohne zusätzlichen Antrag für Digiflux freigeschaltet. Der Zugang erfolgt weiterhin über das Agate-Portal, wo Digiflux künftig wie bisher Hoduflu über einen entsprechenden Link erreichbar sein wird. Einzig der jeweilige Standort muss einmalig mit einem Aktivierungscode bestätigt werden.

Dieser Code muss nicht beantragt werden. Einige Wochen vor der Umstellung erhalten alle bisherigen Hoduflu-Nutzenden, die sich noch nicht in Digiflux angemeldet haben, automatisch einen Aktivierungsbrief per Post. Wichtig ist deshalb, die beim Kanton hinterlegte Adresse zu überprüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu aktualisieren. Nach Erhalt muss der Code innerhalb von 30 Tagen eingegeben werden. Danach verliert er seine Gültigkeit und ein neuer Code muss angefordert werden.

Bisherige Lieferungen werden ins neue System übertragen

Sämtliche erfassten Lieferungen der letzten Jahre werden auf Digiflux übertragen. Die Daten bleiben somit erhalten und stehen weiterhin zur Verfügung. Nach der Migration empfiehlt es sich dennoch, die übernommenen Daten kurz zu kontrollieren und allfällige Unstimmigkeiten dem Support zu melden.

Wer Drittpersonen wie Treuhänder, Familienangehörige oder Lohnunternehmer auf die Daten zugreifen lassen möchte, muss diese in Digiflux entsprechend berechtigen. Diese Funktion entspricht weitgehend der bisherigen «Superuser»-Rolle in Hoduflu. Dazu gibt es bereits Schulungsvideos.

Inhaltlich ändert sich mit Digiflux wenig, lediglich die Benutzeroberfläche der Software erscheint im neuen Kleid. Hof- und Recyclingdünger müssen weiterhin wie bei Hoduflu manuell bestätigt werden. Lieferungen können aber künftig bis zum 30. Januar des Folgejahres erfasst und bis zum 15. Februar bestätigt werden.

Digiflux löst Hoduflu so oder so ab, egal wie Bern entscheidet

Aktuell laufen noch zwei Vorstösse gegen Digiflux. Zum einen «Vereinfachung der Mitteilungspflicht für Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (Digiflux)» und zum anderen «Datenerfassung in der Landwirtschaft. Jetzt zusätzliche Bürokratie verhindern!». Die vorberatende Wirtschaftskommission des Ständerates hat die Ablehnung der entsprechenden Vorstösse empfohlen. Selbst bei einer Annahme der Vorstösse würde Digiflux als Plattform für die Umsetzung der Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger als Nachfolgesystem von Hoduflu weitergeführt werden, weil dieses sein technisches Lebensende erreicht hat.