Der Mindestlohn für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft beträgt 3270 Franken brutto. Diesen hat die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) mit dem Schweizer Bauernverband und dem Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) ausgehandelt. Dieser Lohn gilt auch für die saisonalen Arbeitskräfte. Landwirte mit einem Fähigkeitszeugnis haben einen Mindestlohn von 3700 Franken pro Monat, wenn sie weniger als fünf Jahre Berufserfahrung vorweisen können. Bei Landwirtinnen und Landwirten mit einer höheren Fachprüfung oder einem Hochschulabschluss gilt bei weniger als fünf Jahren Berufserfahrung ein Mindestlohn von 4090 Franken. Die Berufe in der Landwirtschaft unterstehen nicht dem schweizerischen Arbeitsgesetz, für sie gelten die kantonalen Normalarbeitsverträge für die Landwirtschaft. Aus diesem Grund variieren die Arbeitszeiten je nach Kanton. In Bern beträgt die maximale Arbeitszeit 55 Stunden pro Woche, gleich wie im Kanton Luzern. Im Kanton Waadt sind es bei Arbeiten mit Vieh 51,5 Stunden und bei Arbeiten ohne Vieh 49,5 Stunden.

 

Ausgetrockneter Arbeitsmarkt

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