Der Kanton Bern sei ein bedeutender Produktionsstandort für Schweizer Zucker, hält der Berner Bauernverband in einer Mitteilung fest. Rund 1000 Berner Betriebsleiter(innen) bauen demnach auf 3500 ha Zuckerrüben an. «Ohne langfristige Unterstützung würde die Zuckerrübenproduktion weiter sinken und die beiden Zuckerfabriken in Aarberg BE und in Frauenfeld TG wären in ihrem Bestehen gefährdet», so die Befürchtung.

Nicht weniger Zucker

Zuckerrüben-BrancheEin breit abgestütztes Komitee beauftragt das Lanat, eine Motion für den Erhalt des inländischen Zuckers zu prüfenDienstag, 15. März 2022 Damit das nicht geschieht, hat im Frühling 2022 eine Parlamentarische Gruppe die Motion «Erhalt der Selbstversorgungsgrad mit Schweizer Zucker» eingereicht, die laut Mitteilung im Grossen Rat mit grosser Mehrheit als Standesinitiative überwiesen worden ist. Der Vorstoss geht damit nun ins Parlament und verlangt, dass der Selbstversorgungsgrad der Schweiz mit inländischem Zucker bei den heute rund 70 Prozent beibehalten wird.

Arbeitsplätze und Kontrolle verloren

Die Befürworter argumentieren einerseits mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen bei einer Aufgabe der Schweizer Zuckerproduktion. Andererseits würde die Schweiz auch den Einfluss auf die Produktions-Bestimmungen verlieren, heisst es weiter. Diese würde man vollständig dem Ausland überlassen.

Dem müsse mit geeigneten Rahmenbedingungen entgegengewirkt werden. Insbesondere sei die ökologische Ausrichtung der Zuckerproduktion zu fördern, etwa mit Forschung zu resistenten Rübensorten, nachhaltigen Dünge- und Pflanzenschutzmethoden sowie ökologischen Anbauarten.

Was ist eine Standesinitiative?
In der Schweiz hat jeder Kanton das Recht, der Bundesversammlung eine Initiative zu unterbreiten, wie auf der Website des Bundes erklärt wird. Eine solche Standesinitiative schlägt einer Kommission im Parlament vor, einen Entwurf für einen Erlass der Bundesversammlung auszuarbeiten. Zuvor gibt es aber eine Vorprüfung und damit dem Anliegen stattgegeben wird, braucht es die Zustimmung der Kommission beider Räte, wobei im Fall einer Ablehnung auch der jeweilige Rat darüber befinden muss. Das ganze Verfahren ist – kurz gesagt – kompliziert.