Wird ein Maiswurzelbohrer-Käfer gefangen, ist im Umkreis von zehn Kilometern der Anbau von Mais auf Mais verboten. So will es die Richtlinie Nr. 6 des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW). Ziel dieser Vorgabe ist es, den Aufbau einer Maiswurzelbohrer-Population in der Schweiz zu verhindern. Und das mit Erfolg: Laut Agroscope kann sich dank diesem Fruchtfolgesystem der Käfer in der Schweiz nicht etablieren.

Anders sieht die Situation in seiner Ursprungsregion Nordamerika aus, wo dieser als bedeutendster Schädling von Mais gelte. Von dort aus wurde dieser in den 1990er-Jahren nach Europa verschleppt. Das erste Auftreten in der Deutschschweiz verzeichnete man im Kanton Basel-Landschaft. Umso wichtiger sei es, dass die Regelungen strikt umgesetzt werden, betont Pascal Simon vom Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung. «Dank den Massnahmen können wir hier grosse Schäden verhindern», erklärt er.

Luzern mit Ausnahme

Prävention gegen MaiswurzelbohrerIm ganzen Kanton Solothurn ist 2023 Mais auf Mais verbotenFreitag, 25. November 2022 Eine andere Strategie verfolgt indessen der Kanton Luzern. Im Rahmen eines Pilotprojekts  wird dort die Umsetzung einer gelockerten Regelung geprüft. Somit ist es erlaubt, zwei Jahre in Folge Mais auf derselben Parzelle anzubauen – unabhängig davon, ob es in der Umgebung zu Funden des Maiswurzelbohrers kam.

Die bisherigen Auflagen hätten jährliche Mehrkosten von über einer Million Franken verursacht, schreibt der Kanton Luzern im Merkblatt zum Pilotprojekt und betont die Wichtigkeit des Maisanbaus in der Region. Aus diesen Gründen wurde zusammen mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband beim BLW ein Antrag auf einen Strategiewechsel gestellt.

Das Luzerner Pilotprojekt in Kürze
Der Kanton Luzern verfügt über eine Ausnahmebewilligung in der Bekämpfung des Maiswurzelbohrers. Im Rahmen eines Pilotprojekts werden die Auswirkungen der gelockerten Massnahmen erhoben.

Projektdauer: September 2019 bis September 2025. Bei übermässigem Auftreten des Maiswurzelbohrers kann das Projekt frühzeitig abgebrochen werden.

Massnahmen: Anbau von Mais maximal zwei Jahre in Folge, danach mindestens zweijährige Anbaupause. Ein Jahr Anbaupause nach einem Jahr Mais.

Überprüfung: Populationsüberwachung mittels Fallen und GIS-Erfassung. Die Ergebnisse werden vom kantonalen Pflanzenschutzdienst an Agroscope und ans BLW geliefert.

Produktion sichern

Damit soll die Verhältnismässigkeit der Massnahmen für die Luzerner Betriebe hergestellt werden, heisst es weiter. Gleichzeitig diene das 2019 ins Leben gerufene Projekt dazu, neue Erkenntnisse über die Ausbreitung des Maiswurzelbohrers zu gewinnen.

Für Pascal Simon ist eine solche Ausnahme nicht zielführend. Im Gegenteil: «Ich bin nicht begeistert von dieser Sonderregelung», meint er und fügt an: «Schlussendlich sind diese Massnahmen nicht da, um die einzelnen Landwirte zu ärgern, sondern um die Produktion längerfristig zu sichern.»