Weiterführende Links:
 
 Informationen zu Änderungen im ÖLN und DZ-Programmen
 Faktenblätter zur Pa. Iv. 19.475
 Weitere Informationen zur Pa. Iv. 19.475
Änderungen im ÖLN
 
 Ab 1. Januar 2023
 
 • Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Risikopotenzial
 • Reduktion von Abschwemmung und Abdrift
 • Ausrüstung von PSM-Geräten mit Spritzeninnenreinigung ist obligatorisch
 • Neu bei 7% BFF anrechenbar: Nützlingsstreifen in Dauerkulturen und auf oAF
 • Nicht mehr bei 7% BFF anrechenbar: Blühstreifen für Bestäuber und andere Nüzlinge
 
 Ab 1. Januar 2024
 
 • 3,5% BFF auf Ackerfläche (ab >3 ha oAF) in Tal- und Hügelzone
     - neu anrechenbar bis 50% der Fläche: Getreide in weiter Reihe
     - gleiche Fläche auch an Mindestanteil BFF von 7% anrechenbar
 • Suisse-Bilanz: Fehlerbereich von 10% für Stickstoff und Phosphor fällt weg für Bilanz 2024
 • Schleppschlauch-Obligatorium
 • Kontrolle Abdrift und Abschwemmung
 
 Ab 1. Januar 2025
 
 Kontrolle Suisse Bilanz die im Jahr 2024 gerechnet wurde
Neue Direktzahlungs-Programme
 
 Ab 1. Januar 2023
 
 PSB für PSM-Verzicht
 • Verzicht auf PSM im Ackerbau (gilt ab Aussaat Winterkultur)
     - Weiterentwicklung Extenso-Programm
     - Neu auch Kartoffeln und Zuckerrüben
 • Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen
     - (gilt bereits ab Ernte Vorkultur 2022)
     - Weiterentwicklung des bestehenden REB-Programmes
 • Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte bei Dauerkulturen
 • Dauerkulturflächen mit Hilfsmitteln der biologischen Landwirtschaft bewirtschaften
 • Verzicht auf Herbizide in Dauerkulturen
     - Weiterentwicklung bestehendes REB-Programm
 
 Weitere PSB
 • Nützlingsstreifen anlegen
     - Übernahme des bestehenden BFF-Typs Blühstreifen
 • Effzienter Stickstoffeinsatz im Ackerbau
     - Stickstoffzufuhr <90% des Bedarfs der Kulturen
 
 PSB zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit
 • Lange Bodenbedeckung in Hauptkulturen der oAF und Reben
 • Schonende Bodenbearbeitung
     - (gilt ab Ernte Vorkultur 2022)
 
 PSB in der Rindviehhaltung
 • neuer Weidebeitrag
     - Weiterführung von BTS und RAUS
 
 Ab 1. Januar 2024
 
 • Längere Nutzungsdauer Kühe
     - Erhöhung der durchschnittlichen Anzahl Abkalbungen
 
 Bis 31. Dezember 2024
 
 Ende der finanziellen Unterstützung beim Kauf von Geräten mit präziser PSM-Applikationstechnik
 
 Bis 31. Dezember 2026
 
 Ende der REB für stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen
Weitere Artikel von «die grüne»
 
 - Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Risikopotenzial
 - PSM-Eintragswege
 - Phasenfütterung
 - Nutzungsdauer Milchkuh
  
Legende
 oAF = offene Ackerfläche
 PSM = Pflanzenschutzmittel
 REB = Ressourceneffizienz-Beiträge
 PSB = Produktionssystem-Beiträge
 
 Quellen
 BLW
 Agripedia
Was ist eine Parlamentarische Initiative?
 
 Mit einer Parlamentarischen Initiative (kurz: Pa. Iv.) kann ein Nationalrat/Ständerat, eine Fraktion oder eine Kommission im Parlament einen eigenständigen Vorschlag zu einem Gesetz einbringen. Die Parlamentarische Initiative ist der stärkste parlamentarische Vorstoss-Typ, sogar stärker als die Motion. Mit der Pa. Iv. wird das Parlament direkt gesetzgeberisch tätig, ohne «Zwischenschaltung» der Regierung. Sie ist damit ein sehr starkes, tendenziell regierungskritisches Instrument.