Die Türen der Agrimesse bleiben heute verschlossen. Daran steht ein Schild mit der Aufschrift: «Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 28. Februrar 2020 sind Grossveranstaltungen mit über 1000 per sofort bis zum 15. März verboten. Die Agrimesse vom 27. Februar – 1. März 2020 findet nicht statt.» 

Auf der Webseite der Messe ergänzt die Leitung: «die diesjährige Agrimesse wird heute um 14.00 Uhr geschlossen. Für die Ausstellerinnen und Aussteller findet um 15.00 Uhr eine Information im Restaurant «Alte Reithalle» statt.»

Kleiner Anlässe mit Vorbehalt noch möglich

Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das EDI schrieb.

Gesundheit hat oberste Priorität

«Wir wollen weitere Ansteckungen so gut es geht in Grenzen halten», begründete Innenminister Alain Berset vor den Medien in Bern das Verbot. «Oberste Priorität hat die Gesundheit der Bevölkerung.» Lasse sich der Ausbruch einer Epidemie verzögern, gewinne man Zeit für Vorbereitungen, etwa in der Gesundheitsversorgung.

Erstmals eine «besondere Lage» in der Schweiz

Das Verbot wurde gestützt auf das Epidemiengesetz in eine Verordnung gefasst. Dieses lässt es in «besonderen Lagen» zu, dass der Bund von den zuständigen Kantonen Kompetenzen übernimmt und Massnahmen anordnen kann, darunter Veranstaltungsverbote. Die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen ist eine Premiere. Für die Absperrung von Gebieten oder Städten bestehe zurzeit kein Anlass, sagte Berset.

Kantonale Koordination ist herausfordernd

Die aktuelle Situation sei für die Kantone «herausfordernd», sagte Heidi Hanselmann, Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Sie argumentierte mit der Koordination. Die Kantone wollten eine gemeinsame Linie, um kohärent gegen das Virus vorzugehen.

Finanzielle Schäden übernimmt der Bund nicht

Für finanzielle Schäden wegen des Verbots muss der Bund nicht haften. Das Epidemiengesetz sehe keine Haftungsregelung vor, nur eine Härtefallklausel, sagte Berset. An der Medienkonferenz sprachen die Verantwortlichen von grossen wirtschaftlichen Schäden, nannten aber keine Zahlen.

Hier gilt des Verbot nicht

  • grosse Bahnhöfe voller Menschen
  • volle Züge
  • Skiorte
  • grosse Bürogebäude

Dort hätten die Menschen mehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich mit den empfohlenen Hygienemassnahmen zu schützen, wird die Unterscheidung begründet.

15 positive Tests

Bis Mitte Vormittag wurden in mehreren Kantonen der Schweiz insgesamt 15 Personen positiv auf das neue Virus Sars-CoV-2 getestet. Die Zahlen gab Berset bekannt. Mehr als hundert Personen befinden sich wegen des Virus in Quarantäne. Von einer hohen Dunkelziffer gehen die Schweizer Behörden nicht aus.

Ansteckung noch nachvollziehbar

Im Gegensatz zu Italien oder Deutschland lässt sich bei den zurzeit bekannten Schweizer Fällen noch nachvollziehen, wo die Betroffenen sich angesteckt haben, wie Berset ausführte. Die Schwelle für tausend Menschen für ein Veranstaltungsverbot begründete er damit, dass bei Neuinfektionen die Ansteckungskette verloren gehen könnte.

Seit Donnerstag Zahl der Fälle verdoppelt

Laut Daniel Koch, Leiter Abteilung übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), werden «so lange es geht» jene Personen mit Symptomen getestet, bei denen ein «glaubhafter Grund» für eine mögliche Ansteckung vorliegt. Alleine seit Donnerstag habe sich die Zahl der Tests verdoppelt.

Die Tests müssen von den Krankenkassen vergütet, da es sich um ein Diagnoseverfahren handelt, wie die Verantwortlichen sagten. Für eine Quarantäne ausserhalb der eigenen vier Wände müssen dagegen die Kantone aufkommen.

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Die Messeleitung informiert mit einem Infoblatt. (Bild jba)