Die fünfte Mobilfunknetz-Generation soll bereits dieses Jahr in Schweizer Städten und Gemeinden einsatzfähig sein. Was sind die Möglichkeiten und Gefahren der neuen Netz-Technologie?

Überall schnelles Internet

Nicht nur das Smartphone, auch die Melkmaschine oder der Traktor haben heute eine Internetverbindung. Bis im Jahr 2020 soll es mehr vernetzte Geräte geben als Menschen, nämlich 10 Milliarden. Damit diese Geräte miteinander und mit uns kommunizieren können braucht es ein entsprechendes Netz.

5G soll zehn mal schneller und hundert mal mehr Geräte bedienen können. Das leistungsfähige Netz soll auch den digitalen Graben zwischen Stadt und Land schliessen. So kann 5G ohne Glasfaser die Geschwindigkeit eines von Hochbreitband-Internet in ländliche Regionen bringen.

Noch unklare Folgen

Der «Beobachter» berichtete, dass zahlreiche Ärzte und Wissenschaftler vor den Folgen der hohen Frequenzen warnen. Wenn die 5G-Antennen dereinst flächendeckend strahlen, könnten die Auswirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere unabsehbar sein.

Es müsse also unbedingt vorab geklärt werden, welche Auswirkung die Strahlenbelastung auf die Gesundheit von kleinen und grossen Lebewesen hat. Die Grenzwerte für die Höhe der Frequenzen  ist in der Schweiz zur Zeit deutlich tiefer als in umliegenden Ländern. Dieses Vorsorgeprinzip müsste Mensch und Tier vorerst vor einer überhöhten Belastung schützen.

15'000 neue Antennen

Das bestehende 4G Netz reicht für private Nutzer aus. Vom neuen Netz kann vor allem Industrie und Gewerbe profitieren. Laut «NZZ am Sonntag» braucht es für ein funktionierendes 5G zusätzlich 15'000 Antennen. Davon werden wohl zahlreiche auf Bauernland stehen.

Der Bauernverband gibt gegenüber der BauernZeitung bekannt, dass es bei den bestehenden Standorten und Verträgen darauf ankommt, was darin steht. Wenn explizit erwähnt ist, dass es sich um ein 4G-Netz handelt, kann der Vertrag neu verhandelt werden. Wenn aber generell ein «Recht für Betrieb, Ausbau und Unterhalt einer Mobilfunkantennen» festgehalten ist, dann darf die Swisscom diese ohne Absprache anpassen.

Entschädigungen sind grundsätzlich Verhandlungssache. Je besser man verhandelt, desto besser ist die Entschädigung. Wenn man es übertreibt, geht der Betreiber vielleicht einfach zum Nachbar.

sbu

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