Nur wenn auch in Zukunft in der Schweiz auf eine bäuerliche Tierhaltung mit klar begrenzter Tierzahl und mehr Tierwohl gesetzt werde, könnten die Lebensmittelqualität gesichert und die natürlichen Lebensgrundlagen langfristig geschützt werden, heisst es in einer Mitteilung der Kleinbauern-Vereinigung (VKMB). Der vom Bundesrat erarbeitete Gegenvorschlag helfe aber vor allem den Grossverteilern.

Zentrale Punkte fehlen 

Aus Sicht der VKMB fehlen im Gegenvorschlag, der ein Obligatorium der Tierwohl-Programme BTS und RAUS vorsieht, einige wichtige Punkte:

  • Die Frage der Tierhaltung bei Importprodukten wird nicht berücksichtigt. Dadurch würden Grossverteiler weiterhin von günstigem Fleisch aus dem Ausland profitieren und die inländische Produktion käme weiter unter Preisdruck.
  • Keine Regelung zur Herdengrösse pro Stalleinheit (Anzahl Tiere in einer Gruppe und eine Obergrenze an Tieren pro Betrieb). Das sei aber ein entscheidender Faktor für das Tierwohl. 

Eine BTS- und RAUS-Pflicht würde dazu führen, dass diese Leistungen für das Tierwohl den Bäuerinnen und Bauern nicht mehr mit Direktzahlungen abgegolten werden würden. Aus diesen Gründen stelle der Gegenvorschlag keine Alternative zur Massentierhaltungs-Initiative dar, so die VKMB.